Stellungnahmen
Mit dem revidierten Krankenversicherungsgesetz (KVG) und den Anpassungen auf Verordnungsebene erhält die Qualitätsentwicklung einen neuen Rahmen. Der ANQ nimmt zu besonders relevanten Vorlagen und Entwicklungen Stellung.
Bundesrätliche Strategie und Vierjahresziele zur Qualitätsentwicklung
Artikel 58 KVG beauftragt den Bundesrat, alle vier Jahre die zu erreichenden Ziele im Hinblick auf die Sicherung und Förderung der Qualität der Leistungen (Qualitätsentwicklung) festzulegen. Die Qualitätsstrategie bildet den Rahmen und die Grundlage dafür. Die ANQ-Geschäftsstelle äusserte sich im Rahmen der Konsultation ausführlich zur vorgeschlagenen Strategie und zu den vorgesehenen Vierjahreszielen.
Revisionen der Krankversicherungsverordnung (KVV)
Nach der Verabschiedung der KVG-Revision im Jahr 2019 folgen auf Verordnungsebene weitere wichtige Weichenstellungen. Der Bundesrat schickte im Frühling 2020 zwei KVV-Revisionen in die Vernehmlassung. Sie betreffen die Weiterentwicklung der Planungskriterien und die Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit. Die ANQ-Geschäftsstelle reichte zu beiden Vorlagen eine Vernehmlassungsantwort ein.