Nationaler Qualitätsvertrag 2020
Vertragswerk
Der Nationale Qualitätsvertrag ANQ von 2011 ist das erste und bislang einzige Vertragswerk im Schweizer Gesundheitswesen, das alle wichtigen Partner einschliesst. Ausgehandelt hatten ihn die Verbände der Leistungserbringer, der Versicherer und die kantonale Gesundheitsdirektorenkonferenz. Dem Vertrag traten in der Folge sämtliche Spitäler und Kliniken und alle Versicherer und Kantone bei. Er regelt alle relevanten Punkte rund um die landesweit einheitlichen Qualitätsmessungen im stationären Bereich: Aufgaben, Rechte, Pflichten, Umsetzung und Finanzierung.
Zum Nationalen Qualitätsvertrag
Messplan
Als Teil des Nationalen Qualitätsvertrags gibt der ANQ-Messplan die Qualitätsindikatoren vor. 2020 beschloss der ANQ-Vorstand coronabedingt ausserordentliche Entlastungsmassnahmen: Die Messung der postoperativen Wundinfektionen wurde zeitweise sistiert, wobei Spitäler und Kliniken die Messung auf freiwilliger Basis weiterführen konnten. Die Patientenbefragungen in der Psychiatrie und der Rehabilitation wurden auf 2021 verschoben, die Prävalenzmessung Sturz und Dekubitus abgesagt.
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Messbeteiligung
Die Beteiligung 2020 pro Fachbereich, Messthema und Anzahl Spital- und Klinikstandorte:
Akutsomatik
Patientenzufriedenheit (2-Jahres-Rhythmus): keine Messung 2020
Psychiatrie
Rehabilitation