Editorial 2020
Von der KVG-Revision bis zur ANQ-Neuausrichtung, vom Tagesgeschäft bis zu Spezialprojekten: Gremien und Geschäftsstelle des ANQ blicken auf ein intensives – auch von Covid-19 geprägtes – Jahr.
Das revidierte Krankenversicherungsgesetz (KVG) und seine Auswirkungen standen nicht nur im Januar am Q-Day 2020 im Fokus. Die neuen Bestimmungen – insbesondere Artikel 58a zu den Qualitätsverträgen – beschäftigten Vorstand und Geschäftsstelle während des ganzen Jahres. Denn die KVG-Revision stellt einen Paradigmenwechsel dar, der auch die Zuständigkeiten verändert: Gehörten strategische Weichenstellungen bisher zu den Aufgaben des ANQ-Vorstands, werden strategische Entscheide künftig von den Partnern der Qualitätsverträge – den Verbänden der Leistungserbringer und der Versicherer – getroffen.
Für den Vorstand ist klar: Der ANQ ist ideal aufgestellt, um auch unter den neuen Vorzeichen spezialisierte Aufgaben im Dienste der Mitgliederorganisationen zu übernehmen. An der Retraite und in Sondersitzungen hat er Szenarien diskutiert und schliesslich einen konkreten Vorschlag für die spezifische Weiterentwicklung des ANQ-Dienstleistungsangebots entlang von Artikel 58a KVG erarbeitet. Neben den neuen gesetzlichen Vorgaben war dafür auch die Befragung massgebend, die der ANQ 2019 zur Standortbestimmung bei seinen Anspruchsgruppen durchgeführt hatte.
Der vom Vorstand erarbeitete Vorschlag positioniert den ANQ als Kompetenzzentrum für die Qualitätsentwicklung, so wie es dem statutarisch festgelegten Zweck des ANQ entspricht. Unter Einbezug seines Experten-Netzwerks und in Zusammenarbeit mit Dritten möchte der ANQ seine heutige Tätigkeit rund um die Qualitätsmessungen sinnvoll erweitern und zusätzliche – auf die Qualitätsverträge massgeschneiderte – Dienstleistungen erbringen. Dabei soll der ANQ auch in Zukunft bleiben, was ihn heute auszeichnet: ein Verein, in dem alle wichtigen Akteure des Gesundheitswesens vertreten und in engem Austausch miteinander sind.
Viele Fragen werden sich erst im Verlauf von 2021 klären. Der ANQ setzt sich dafür ein, dass das bisher Erarbeitete sorgfältig in die Zukunft geführt wird. Nur dank dem intensiven Miteinander aller Beteiligten war es möglich, bezüglich Qualität so viel in Bewegung zu setzen. Diese gemeinsame Basis und die konstruktive Dialogkultur gilt es zu bewahren. Denn sie sind der Schlüssel zum Erfolg der letzten zehn Jahre.
Auch im Corona-Jahr 2020 haben die ANQ-Gremien zahlreiche Spezialprojekte – etwa die Pilotmessungen im spital- und klinikambulanten Bereich – vorangetrieben. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Sowohl im Vorstand als auch in den Qualitätsausschüssen und den Expertengruppen engagieren sich Persönlichkeiten, die an ihren Arbeitsorten coronabedingt sehr hohen Belastungen ausgesetzt waren. Trotzdem stellten sie dem ANQ ihr Wissen und ihre Zeit bestmöglich zur Verfügung. Dafür danken wir herzlich! Für die gute Zusammenarbeit bedanken wir uns auch bei unseren Mitglieder- und Partnerorganisationen, bei allen Leistungserbringern und den Behörden. Wir freuen uns auf die weiteren gemeinsamen Schritte zur permanenten Entwicklung der Qualität!
Dr. Petra Busch, Geschäftsleiterin
Thomas Straubhaar, Präsident