Nationaler Qualitätsvertrag ANQ 2021
Vertragswerk
Der Nationale Qualitätsvertrag ANQ vom 9. März 2011 ist das erste und bislang einzige Vertragswerk im Schweizer Gesundheitswesen, das alle wichtigen Partner einschliesst. Ausgehandelt hatten ihn H+ Die Spitäler der Schweiz, santésuisse, die MTK und die kantonale Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) gemeinsam mit dem ANQ. Seither traten dem Vertrag sämtliche Spitäler und Kliniken, alle Versicherer und Kantone sowie das Fürstentum Liechtenstein bei. Aufgrund von Schliessungen und Fusionen hat sich die Anzahl der beigetretenen Spitäler und Kliniken inzwischen minimal reduziert. Der Nationale Qualitätsvertrag ANQ regelt Aufgaben, Rechte, Pflichten, Umsetzung und Finanzierung der landesweit einheitlichen Qualitätsmessungen im stationären Bereich.
2021 definierten der ANQ-Vorstand und die Delegierten der Qualitätsvertragspartner nach Art. 58a KVG die neuen Aufgaben des ANQ rund um die Qualitätsentwicklung. Um die Finanzierung der zusätzlichen ANQ-Dienstleistungen sicherzustellen, erarbeitete der Vorstand den Anhang «Qualitätsentwicklung – messen und verbessern» zum Nationalen Qualitätsvertrag ANQ. Die Verabschiedung des Anhangs zuhanden der Vertragspartner erfolgte im Januar 2022, die Genehmigung durch die Vertragsparteien Ende März 2022.
Zum Nationalen Qualitätsvertrag ANQ
Messplan
Als Teil des Nationalen Qualitätsvertrags ANQ gibt der ANQ-Messplan die Qualitätsindikatoren vor. Im Berichtsjahr trat in der Rehabilitation eine Messplananpassung in Kraft und das nationale Implantatregister SIRIS Wirbelsäule (SIRIS Spine) wurde implementiert.
Zum Messplan
Zur Beteiligung der Spitäler und Kliniken an den ANQ-Messungen gibt die jeweils aktuelle Messbeteiligungsliste eine gute Übersicht.