Editorial 2021
Das revidierte Krankenversicherungsgesetz und die damit verbundene geplante Erweiterung der ANQ-Dienstleistungen standen 2021 im Fokus von Vorstand und Geschäftsstelle. Neben den Weichenstellungen auf Verbandsebene gab es bei den ANQ-Messungen wichtige Weiterentwicklungen.
Das Jahr 2021 war geprägt von den neuen Bestimmungen im Krankenversicherungsgesetz (KVG) und den Vorarbeiten zur Umsetzung von Art. 58a KVG zu den Qualitätsverträgen. Geschäftsstelle und Vorstand arbeiteten intensiv daran, den ANQ möglichst gut für die Zukunft aufzustellen, um den Erwartungen und zusätzlichen Anforderungen der Mitglieder entsprechen zu können. Bei allen Aktivitäten war unser wichtigstes Ziel, die jahrelang bewährte konsensuale Zusammenarbeit im ANQ zwischen Kantonen, Leistungserbringern und Versicherern fortzuführen und die ANQ-Strukturen so auszurichten, dass sie den Bedürfnissen aller Vereinsmitglieder gerecht werden.
Bereits im Frühling 2021 kam es zu einer ersten Weichenstellung: Auf Wunsch von H+ Die Spitäler der Schweiz wurde die Zahl der H+-Delegierten im ANQ-Vorstand bei gleichbleibender Stimmenzahl angepasst. Indem die Mitgliederversammlung die entsprechende Statutenänderung genehmigte, schuf sie die Basis für die künftige strategische Ausrichtung des Vorstands.
Einen wichtigen Meilenstein erreichten wir an der Vorstandsretraite im Sommer. Gemeinsam mit den Verhandlungspartnern der Qualitätsverträge nach Art. 58a KVG definierten wir die künftige Rolle des ANQ als Koordinator der Umsetzung der Qualitätsentwicklung. Dazu gehört auch, dass der ANQ weiterhin als Plattform dienen soll für die Zusammenarbeit von Versicherern, Leistungserbringern und Kantonen. Im November wurden diese Grundsätze vertieft und die Grundlagendokumente zuhanden der Vertragspartner des Nationalen Qualitätsvertrags ANQ ausgearbeitet. Auch für die Finanzierung der zusätzlichen ANQ-Dienstleistungen wurde im Vorstand eine Lösung gefunden, und dank seiner soliden Finanzlage kann der ANQ die künftigen Arbeiten in Zusammenhang mit der Qualitätsentwicklung während einer zweijährigen Anschubphase aus Eigenmitteln finanzieren.
Wir freuen uns sehr, dass der ANQ nicht nur im Bereich der Qualitätsmessungen, sondern neu auch im Bereich der Qualitätsverbesserungen eine wichtige Rolle übernehmen kann. Damit können wir unserem Vereinszweck noch besser gerecht werden und sowohl die Qualitätsvertragspartner nach Art. 58a KVG im Rahmen der Qualitätsentwicklung als auch die Kantone im Rahmen ihrer Qualitätsaktivitäten entlasten und unterstützen. Für die konstruktive Lösungssuche und das grosse Vertrauen in den ANQ danken wir allen Beteiligten ganz herzlich.
Wichtige Neuerungen gab es 2021 auch bei den ANQ-Messungen:
- Start des Implantatregisters SIRIS Wirbelsäule
- erste transparente Publikation der 2-Jahres-Revisionsraten der primären Hüft- und Knieimplantationen
- vereinfachte Überwachungsmethode bei der Wundinfektionsmessung
- Messplananpassung in der Rehabilitation
- Lancierung der Zufriedenheitsmessung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Integration der Kurzaufenthalte in der Psychiatrie
Auch die Pilotprojekte in der spitalambulanten Akutsomatik und der intermediären klinikambulanten Psychiatrie nahmen 2021 Fahrt auf. Erfreulich viele Spitäler und Kliniken werden ab 2022 an den Pilotmessungen teilnehmen.
Die im Rahmen der ANQ-Messungen seit über 10 Jahren erhobenen Daten bieten über alle Fachbereiche hinweg grosses Potenzial für gezielte Zusatzauswertungen. Um das Potenzial sichtbar zu machen, erstellte die Geschäftsstelle ANQ eine Übersicht über die zahlreichen Auswertungsmöglichkeiten, die beim Vorstand auf grosses Interesse stiess.
Für die Geschäftsstelle war 2021 ein sehr arbeitsintensives Jahr. Neben dem Tagesgeschäft gab es zahlreiche Austauschsitzungen rund um die Qualitätsstrategie und die Vierjahresziele des Bundes, zu welchen die ANQ-Geschäftsstelle auch im Rahmen der Konsultation ausführlich Stellung nahm. Hinzu kamen Koordinationssitzungen mit Partnerorganisationen, um Fragen rund um die Umsetzung von Art. 58a KVG zu behandeln.
Für die engagierte Arbeit im vergangenen Jahr danken wir dem ANQ-Team herzlich! Ein ganz besonderes Dankeschön geht an die Mitglieder des Vorstands, der Qualitätsausschüsse und der Expertengruppen, die dem ANQ ihr Wissen und ihre Zeit zur Verfügung gestellt haben. Unseren Mitglieder- und Partnerorganisationen sowie allen Leistungserbringern und den Behörden danken wir für das wertvolle Miteinander. 2021 machte einmal mehr deutlich: Die enge Zusammenarbeit auf allen Ebenen ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für kontinuierliche Qualitätsverbesserungen im Dienste der Patientinnen und Patienten.
Dr. Petra Busch, Geschäftsleiterin
Thomas Straubhaar, Präsident