Revidierter Anhang «Qualitätsentwicklung – messen und verbessern» genehmigt
Die Vertragspartner des stationären Qualitätsvertrags nach Art. 58a KVG (H+ Die Spitäler der Schweiz, santésuisse, curafutura) sowie die Vertragspartner des gleichlautenden Qualitätsvertrags Sozialversicherungen (H+ Die Spitäler der Schweiz und MTK/Sozialversicherer) sehen vor, dem ANQ zusätzliche Aufgaben speziell im Bereich der Qualitätsverbesserung zu übertragen. 2022 trat der entsprechende Anhang zum Nationalen Qualitätsvertrag ANQ 2011 «Qualitätsentwicklung – messen und verbessern» in Kraft. Die Überarbeitung des Qualitätsvertrags nach Art. 58a KVG und die zeitliche Verschiebung seiner Inkraftsetzung erforderten nun eine Revision dieses Anhangs. Der revidierte Anhang «Qualitätsentwicklung – messen und verbessern» wurde per Anfang 2024 von allen Vertragsparteien genehmigt. Er bestätigt die Finanzierung der bisherigen Leistungen des ANQ im Bereich «Messen» und regelt die Übergangsfinanzierung von ausgewählten neuen Leistungen des ANQ im Bereich «Verbessern» .
Nationaler Qualitätsvertrag ANQ
Anhang Qualitätsentwicklung – messen und verbessern