Über uns
Der ANQ koordiniert und realisiert schweizweit einheitliche Qualitätsmessungen in der Akutsomatik, der Rehabilitation und der Psychiatrie. Die öffentlich publizierten Messergebnisse ermöglichen den Spitälern und Kliniken, ihre Qualität gezielt weiterzuentwickeln.
Der ANQ wurde 2009 von allen wichtigen Partnern des Schweizer Gesundheitswesens als «Nationaler Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken» gegründet. Der Name ANQ geht dabei auf die französische und italienische Vereinsbezeichnung zurück (Association nationale pour le développement de la qualité dans les hôpitaux et les cliniques – Associazione nazionale per lo sviluppo della qualità in ospedali e cliniche).
ANQ-Mitglieder sind der Spitalverband H+ Die Spitäler der Schweiz, die Verbände der Versicherer (santésuisse, curafutura, MTK/eidgenössische Sozialversicherer), alle 26 Kantone und das Fürstentum Liechtenstein. Der ANQ ist bis heute als nicht gewinnorientierter Verein organisiert. Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Im ANQ-Vorstand sind die Leistungserbringer (Spitäler und Kliniken) und die Kostenträger (Versicherer und Kantone) paritätisch vertreten. Das Team der Geschäftsstelle des ANQ arbeitet in Bern.
Die Aufgaben des ANQ
Gestützt auf das Krankenversicherungsgesetz (KVG) koordiniert und realisiert der ANQ im Auftrag seiner Mitgliederorganisationen Qualitätsmessungen in der Akutsomatik, der Rehabilitation und der Psychiatrie. Dafür arbeitet er eng mit den Spitälern und Kliniken sowie spezialisierten Partnern zusammen. Die Spitäler und Klinken sind für die korrekte Umsetzung der Messungen und die termingerechte Abgabe der Messdaten zuständig. Der ANQ unterstützt sie mit Konzepten, Manuals, Schulungen und weiteren Unterlagen dabei. Die Messergebnisse der Akutsomatik, der Rehabilitation und der Psychiatrie werden auf dem ANQ-Webportal national vergleichend publiziert und mittels Medienmitteilungen kommuniziert.
ANQ-Messergebnisse als Basis für die Qualitätsentwicklung
Die Messergebnisse und die Berichterstattung des ANQ geben den Spitälern und Kliniken wertvolle Anhaltspunkte, wie sie die Qualität zugunsten der Patientinnen und Patienten verbessern können. Dank dem statistischen Verfahren der Risikoadjustierung können sie ihre Ergebnisse schweizweit mit anderen Spitälern und Kliniken vergleichen. Die Messergebnisse sind auch für Versicherer und Kantone relevant. Die Versicherer stützen sich bei ihren Tarifverhandlungen darauf ab, die Kantone bei ihren Leistungsvereinbarungen.
Enge Zusammenarbeit als Schlüsselfaktor
Die Vorgaben für die Umsetzung, die Auswertung und die Publikation der Messungen sind das Resultat der engen Zusammenarbeit mit den rund 130 Expertinnen und Experten, die sich in den Qualitätsausschüssen und Expertengruppen des ANQ engagieren. Der ANQ steht auch in engem Austausch mit Behörden, medizinischen Fachgesellschaften sowie Partnerorganisationen aus Gesundheitswesen und Wissenschaft. Für die (Weiter-)Entwicklung von Messungen ist die Zustimmung aller Mitgliederorganisationen nötig. Neuerungen werden jeweils wissenschaftlich begleitet und vor der nationalen Einführung in Pilotmessungen getestet.
Der Nationale Qualitätsvertrag ANQ 2011
Die Umsetzung und die Finanzierung der ANQ-Messungen sind im Nationalen Qualitätsvertag ANQ 2011 geregelt. Diesem Vertrag traten bis heute alle Schweizer Spitäler und Kliniken, alle Versicherer und Kantone sowie das Fürstentum Liechtenstein bei. Das partnerschaftliche Vertragswerk gilt als internationales Pionierwerk im Gesundheitswesen.
Das Mandat im Rahmen der Qualitätsentwicklung
Die Qualitätsvertragspartner nach Art. 58a KVG (H+ Die Spitäler der Schweiz, santésuisse, curafutura) und die Partner des gleichlautenden Qualitätsvertrags Sozialversicherungen (H+ Die Spitäler der Schweiz, MTK/Sozialversicherer) haben zusammen mit den Kantonen entschieden, den ANQ mit ausgewählten Aufgaben im Rahmen der Vertragsumsetzung zu beauftragen. Diese zusätzlichen ANQ-Aufgaben beinhalten die Unterstützung bei der Erarbeitung von Grundlagen, die Koordination der Audits sowie die Berichterstattung zuhanden von Bundesrat und Eidgenössischer Qualitätskommission. Der Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG wurde am 22. Mai 2024 vom Bundesrat genehmigt. Er trat per sofort in Kraft und gilt für drei Jahre.