ANQ-Statuten: Name und Vereinszweck präzisiert
Die revidierten ANQ-Statuten tragen neuen Entwicklungen Rechnung und sorgen dafür, dass Statuten, Nationaler Qualitätsvertag ANQ 2011 und die Regelungen zu den Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten (AKV) aufeinander abgestimmt sind. Was ebenfalls angepasst wurde: Neu ist «ANQ» als offizieller Vereinsname statutarisch verankert, und der Vereinszweck ist präziser formuliert.
Art. 1 Name und Zweck
«Unter dem Namen «ANQ» (ehemals «Nationaler Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken») besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Bern. Zweck ist die Koordination und Durchführung von Massnahmen in der Qualitätsentwicklung auf nationaler Ebene, insbesondere die einheitliche Umsetzung von Ergebnisqualitätsmessungen (Outcome) in Spitälern und Kliniken und die vergleichende Ergebnispublikation. Ziel ist es, ein innovatives Leistungsangebot für Mitglieder und die ihnen angeschlossenen Organisationen sicherzustellen, um sie bei ihren Aufgaben zur Etablierung einer wirkungsvollen, patientenorientierten Qualitätsentwicklung zu unterstützen. Der ANQ ist gut vernetzt mit wichtigen Akteuren im Schweizer Gesundheitswesen. Die Koordination mit den Vorgaben auf Ebene des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) wird gewährleistet. Der Verein ist eine nicht gewinnorientierte Organisation (NPO).»