Editorial 2019
Im 2019 feierte der ANQ sein zehnjähriges Bestehen. Mitten im Jubiläumsjahr wandelten sich die künftigen gesetzlichen Bestimmungen, auf denen die ANQ-Tätigkeit fusst. Eine Herausforderung, die neue Chancen birgt!
Mitte Juni stimmte das Parlament dem revidierten Krankenversicherungsgesetz (KVG) zu. Seither bringt insbesondere KVG-Artikel 58 Bewegung ins Schweizer Gesundheitswesen. Sämtliche Akteure, auch der ANQ, sind nun gefordert. Es gilt, die optimale Rolle im neuen Gefüge von Qualitätsentwicklung und -förderung einzunehmen.
Vorstand und Geschäftsstelle beschäftigten sich im Berichtsjahr deshalb intensiv mit der Analyse des bisher Erreichten und mit der veränderten Ausgangslage, um den ANQ im neuen Umfeld strategisch und operativ bestmöglich zu positionieren.
Dank der ausgezeichneten Arbeit der letzten zehn Jahre, der Anerkennung dieser Leistung durch die Partner und dem unermüdlichen Einsatz aller Beteiligten wird der ANQ heute in der Schweiz als wichtiger Partner für die Umsetzung von nationalen Qualitätsmessungen wahrgenommen. Dass sich das Umfeld und damit auch die Anforderungen an den ANQ ändern werden, war den Verantwortlichen des Vereins seit längerem klar. Vor diesem Hintergrund nahm der ANQ im 2019 eine mehrstufige Standortbestimmung bei seinen wichtigsten Anspruchsgruppen vor. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse erlauben es, auch die Inhalte der Messvorgaben auf den neuen KVG-Artikel 58 abzustimmen.
Der ANQ hat hervorragende Karten für die Zukunft. Denn: Mit der KVG-Revision wurden auch nationale Qualitätsverträge im Gesetz verankert. Gerade hier nimmt der Verein eine Vorreiterrolle ein. Der erste und bislang einzige Nationale Qualitätsvertrag aus dem Jahr 2011, der landesweit einheitliche Qualitätsmessungen in Spitälern und Kliniken erst ermöglichte, hat sich aus heutiger Sicht bestens bewährt.
Einzigartig und wertvoll sind auch die Erfahrungen, die der ANQ bei der Einführung der Messungen, bei deren Umsetzung und Weiterentwicklung sammelte. Entsprechend gross ist heute sein Leistungsausweis und sein Know-how: Aktuell legt der ANQ regelmässig die Ergebnisse von 15 Qualitätsindikatoren pro Spital und Klinik offen. Faire Qualitätsvergleiche unter den Institutionen sind damit möglich und detaillierte Grundlagen für Verbesserungsmassnahmen vorhanden, wie sie nach dem neuen KVG für alle Spitäler und Kliniken Pflicht sein werden.
Der ANQ ist nicht nur ein Verein, in dem alle wichtigen Akteure vertreten sind, der ANQ bietet auch einen Pool an einzigartigem Expertenwissen. In seinen Fachgremien tauschen sich über hundert Expertinnen und Experten zu komplexen Qualitätsthemen aus und finden gemeinsam tragfähige Lösungen.
Der ANQ kann und will auch in Zukunft einen Beitrag an die Entwicklung der Qualität unseres Gesundheitssystems leisten. Unser Dank geht an alle, die uns bis heute begleitet und unterstützt haben.. Wir freuen uns, sie auch in Zukunft mit an Bord zu wissen.
Dr. Petra Busch, Geschäftsleiterin
Thomas Straubhaar, Präsident