Finanzierung 2019
Messungen in Spitälern und Kliniken
Der Nationale Qualitätsvertrag verpflichtet die Versicherer und Kantone, die ANQ-Messungen in die Tarifverträge bzw. in ihre Leistungsaufträge aufzunehmen und die Startphase einer Messung zusätzlich zu finanzieren. Das heisst: Spitäler und Kliniken erhalten in den ersten zwei Messjahren einen separaten Taxzuschlag für jeden stationären Austritt.
Per Ende 2019 befanden sich keine ANQ-Messungen mehr in der Startphase. Die Zusatzfinanzierung der Messung «Patientenzufriedenheit Psychiatrie» lief am 30. Juni 2019 aus. Die Versicherer entschädigten die Psychiatriekliniken zuvor während zwei Jahren mit CHF 1.30 und die Kantone mit CHF 1.60 pro Austritt.
ANQ-Leistungen
Mit den Jahresbeiträgen der Spitäler und Kliniken finanziert der ANQ alle Leistungen im Zusammenhang mit den Messungen. Dazu zählen Messorganisation, Datenauswertung, Ergebnisberichterstattung und Publikation.
Beiträge 2019
Als Grundlage für die Berechnung der Beiträge dienen die im Qualitätsvertrag festgelegten Fallbeiträge sowie die stationären Aufenthalte der BFS-Krankenhausstatistik des Vorvorjahres (2017). Für 2019 betrugen diese (exkl. MWST):
Akutsomatik | CHF | 2.70 |
Psychiatrie | CHF | 9.88 |
Rehabilitation | CHF | 11.30 |
ANQ-Vereinsstruktur
Gemäss Vereinsstatuten tragen die Mitglieder die Kosten für Geschäftsstelle, Gremien und Mitgliederverwaltung. Die Höhe der Mitgliederbeiträge bestimmt die Mitgliederversammlung.
Mitgliederbeiträge 2019
Kantone/Fürstentum Liechtenstein: CHF 0.02 pro Einwohner/in | CHF | 170‘439 |
Versicherer (santésuisse, curafutura und MTK) | CHF | 170‘439 |
H+ Die Spitäler der Schweiz | CHF | 170‘439 |
Beobachter: je | CHF | 200 |