Nationaler Qualitätsvertrag 2019
Vertragswerk
Der Nationale Qualitätsvertrag von 2011 ist das erste und bislang einzige Vertragswerk im Schweizer Gesundheitswesen, das alle wichtigen Partner einschliesst. Ausgehandelt hatten ihn die Verbände der Leistungserbringer, der Versicherer und die Gesundheitsdirektorenkonferenz der Kantone. Dem Vertrag traten in der Folge sämtliche Spitäler und Kliniken und alle Versicherer und Kantone bei. Er regelt alle wichtigen Punkte rund um die landesweit einheitlichen Qualitätsmessungen im stationären Bereich: Aufgaben, Rechte, Pflichten, Umsetzung und Finanzierung.
Mit der Revision von Artikel 58 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) im Juni 2019 ist der Nationale Qualitätsvertrag ab 2021 gesetzlich verankert.
Zum Nationalen Qualitätsvertrag
Messplan
Als Teil des Nationalen Qualitätsvertrags gibt der ANQ-Messplan die Qualitätsindikatoren vor. Seit 2019 sind die Dekubitus-Messung bei Kindern und die Messung der potentiell vermeidbaren Reoperationen für die Institutionen nicht mehr obligatorisch. Letztere aus methodischen Gründen. Die Kindermessung kann von den Spitälern und Kliniken freiwillig weitergeführt werden.
Zum Messplan
Messbeteiligung
Für welche Messungen die einzelnen Spitäler und Kliniken im 2019 Daten erhoben, ist in einer detaillierten Messübersicht festgehalten.
Zur Messbeteiligung nach Spital/Klinik
Die Beteiligung 2019 pro Fachbereich, Messthema und Anzahl Spital- und Klinikstandorte:
Akutsomatik
Psychiatrie
Rehabilitation