Finanzierung 2023
ANQ-Vereinsstruktur
Gemäss Vereinsstatuten tragen die Mitglieder die Kosten für Geschäftsstelle, Gremien und Mitgliederverwaltung. Die Mitgliederversammlung bestimmt die Höhe der Mitgliederbeiträge.
Beitrag 2023 | ||
Kantone/Fürstentum Liechtenstein: CHF 0.02 pro Einwohner/in | CHF | 175’557 |
Versicherer (santésuisse, curafutura, Medizinaltarif-Kommission UVG, MTK) | CHF | 175’558 |
H+ Die Spitäler der Schweiz | CHF | 175’558 |
25 Beobachter à je | CHF | 200 |
ANQ-Messungen in Spitälern und Kliniken
Mit dem Jahresbeitrag der Spitäler und Kliniken finanziert der ANQ alle Leistungen in Zusammenhang mit den Messungen. Dazu zählen Messorganisation, Datenauswertung sowie Berichterstattung und Publikation der Messergebnisse. Als Grundlage für die Beiträge dienen die im Nationalen Qualitätsvertrag ANQ 2011 festgelegten Fallbeiträge (vgl. Anhänge 4, 5a und 5b) sowie die stationären Aufenthalte der BFS-Krankenhausstatistik des Vorvorjahrs 2021.
Fallbeiträge 2023 | ||
Akutsomatik | CHF | 2.70 (exkl. MWST) |
Psychiatrie | CHF | 9.88 (exkl. MWST) |
Rehabilitation | CHF | 11.30 (exkl. MWST) |
Die Fallbeiträge (Austrittspauschalen) blieben gleich wie in den Vorjahren.
Der Nationale Qualitätsvertrag ANQ 2011 verpflichtet die Versicherer und Kantone, die ANQ-Messungen in die Tarifverträge bzw. in die Leistungsaufträge aufzunehmen und neue Messungen in den ersten zwei Jahren zusätzlich zu finanzieren. Da sich 2023 keine ANQ-Messung in der Startphase befand, welche einer Anschubfinanzierung bedurft hätte, erhielten die Spitäler und Kliniken im Berichtsjahr keine separaten Taxzuschläge auf die stationären Austritte.