Nationaler Qualitätsvertrag ANQ 2023
Vertragswerk
Der Nationale Qualitätsvertrag ANQ vom 9. März 2011 ist das erste und bislang einzige Vertragswerk im Schweizer Gesundheitswesen, das alle wichtigen Partner einschliesst. Er regelt Aufgaben, Rechte, Pflichten, Umsetzung und Finanzierung der landesweit einheitlichen Qualitätsmessungen im stationären Bereich. Ausgehandelt hatten ihn H+ Die Spitäler der Schweiz, santésuisse, die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) und die kantonale Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) gemeinsam mit dem ANQ. Seither traten dem Vertrag sämtliche Spitäler und Kliniken, alle Versicherer und Kantone sowie das Fürstentum Liechtenstein bei. Aufgrund von Schliessungen und Fusionen hat sich die Anzahl der beigetretenen Spitäler und Kliniken inzwischen minimal reduziert.
Revidierter Anhang «Qualitätsentwicklung – messen und verbessern»
Die Überarbeitung des Qualitätsvertrags nach Art. 58a KVG und die zeitliche Verschiebung seiner Inkraftsetzung erforderten auch eine Revision des Anhangs zum Nationalen Qualitätsvertrag ANQ 2011 «Qualitätsentwicklung – messen und verbessern». Der revidierte Anhang «Qualitätsentwicklung – messen und verbessern» wurde per Anfang 2024 von allen Vertragsparteien unterzeichnet und damit genehmigt. Er bestätigt die Finanzierung der bisherigen Leistungen des ANQ im Bereich «Messen» und regelt die Übergangsfinanzierung von ausgewählten neuen Leistungen des ANQ im Bereich «Verbessern» (vgl. weitere Informationen unter «Organisation»).
Neuer Anhang «Datenfluss»
Der ANQ bezieht beim Bundesamt für Statistik BFS für verschiedene Zwecke Daten. Diese sind auch im Nationalen Qualitätsvertrag ANQ 2011 und in seinen Anhängen erwähnt. Neuere Entwicklungen machten es notwendig, die bestehenden Regelungen in einem zusätzliche Vertragsanhang zu aktualisieren und zu ergänzen. Damit werden die heutigen Prozesse vereinfacht und der Weg für die vermehrte Nutzung von Routinedaten wird geebnet. Anfang Januar 2024 reichte der ANQ den Anhang «Datenfluss» bei allen Vertragsparteien zur Genehmigung ein. Diese setzten ihn mit ihrer Unterzeichnung per Ende März 2024 in Kraft.
Zum Nationalen Qualitätsvertrag ANQ 2011
Messplan
Als Teil des Nationalen Qualitätsvertrags ANQ 2011 gibt der ANQ-Messplan die Qualitätsindikatoren vor. Im Berichtsjahr beantragte der ANQ bei seinen Partnerorganisationen die Aufnahme von Patient Safety Indicators (PSI) sowie Mortalitätsraten in den ANQ-Messplan. Die Kantone, vertreten durch die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), curafutura, die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK), die SUVA und das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV genehmigten den Antrag. H+ Die Spitäler der Schweiz und santésuisse lehnten ihn ab. Beide Verbände unterstützen die Nutzung von Routinedaten, knüpfen die Zustimmung zum Antrag aber an bestimmte Auflagen.
Zum Messplan
Bisher führte eine jährlich aktualisierte Liste die Beteiligung der Spitäler und Kliniken an den ANQ-Messungen auf. Der Prozess zur Publikation der Messbeteiligung wurde 2023 überarbeitet. Neu enthält die Messbeteiligungsliste nur noch die Spitäler und Kliniken, die für die jeweilige Messung einen Dispens haben, keine Daten lieferten oder die eine Bemerkung (z.B. Daten geliefert, aber nicht auswertbar oder zu wenig Fälle) eingereicht haben. Für Spitäler und Kliniken, die nicht auf der Übersicht aufgeführt sind, liegen die Messergebnisse in gewohnter Form vor. Die Liste wird seit Anfang 2024 jeweils zusammen mit den Messergebnissen auf dem ANQ-Webportal publiziert.