Implantatregister SIRIS Hüfte und Knie
Auf Initiative des ANQ startete im Herbst 2012 das Implantatregister SIRIS Hüfte und Knie (SIRIS Hip & Knee). Seither erfassen alle Schweizer Spitäler und Kliniken mit entsprechendem Leistungsangebot ihre implantierten Knie- und Hüftgelenke in dieser Datenbank.
Das Implantatregister SIRIS Hüfte und Knie bezweckt die Förderung der Behandlungsqualität in der Orthopädie. Getragen wird es von der Stiftung für Qualitätssicherung in der Implantationsmedizin SIRIS
Aktuelle Erfassungsperiode
Implantate von 2012-2024.
Publikationsplan Messergebnisse
Registrierung
Im Implantatregister SIRIS Hüfte und Knie werden alle in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein implantierten künstlichen Knie- und Hüftgelenke registriert. Eingeschlossen sind alle Eingriffe mit Totalprothesen und Teilprothesen, jedoch keine Osteosynthesen. Dabei werden nur die Daten von Patientinnen und Patienten erfasst, die ihr schriftliches Einverständnis zur elektronischen Datenverarbeitung im SIRIS Register gegeben haben.
Reglemente, Formulare und Konzepte
Spitäler und Kliniken finden auf der Website von SIRIS weitere Informationen und wichtige Unterlagen. Downloads SIRIS Hüfte und Knie
Nutzen
Nebst der Operationsqualität können Langzeitverhalten und Funktionsdauer der Implantate beurteilt werden. SIRIS gibt auch Auskunft über Komplikationen und deren Ursachen. Es dient mitunter als Frühwarnsystem: Bei allfälligem Implantatversagen können Rückrufe rasch und effektiv erfolgen.
Verantwortlichkeiten ANQ – SIRIS Stiftung
Die SIRIS Stiftung führt das Implantatregister SIRIS Hüfte und Knie im Auftrag des ANQ. Neben dem Mandatsvertrag haben der ANQ und die SIRIS Stiftung auch eine Vereinbarung über die Auftragsdatenbearbeitung abgeschlossen.
Die SIRIS Stiftung
- beauftragt das Kompetenzzentrum SwissRDL – Medical Registries and Data Linkage mit der Registerführung. SwissRDL gehört zum Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern.
- verantwortet zusammen mit SwissRDL die Berichterstattung zuhanden der Operateurinnen und Operateure, der Spitäler und Kliniken, des SIRIS Stiftungsrats und des ANQ.
Der ANQ
- veröffentlicht die Registerauswertungen gemäss ANQ-Messplan auf dem ANQ-Webportal und via Medienmitteilung. Die Veröffentlichung folgt dem Publikationskonzept, das der ANQ zusammen mit dem SIRIS Scientific Advisory Board Hüfte und Knie (SSAB) und der Expertengruppe SIRIS erarbeitet hat.
Finanzierung
Die Finanzierung des Registers erfolgt über den SIRIS Beitrag. Die Höhe dieses Beitrags orientiert sich an den Fallzahlen der definierten Eingriffe und ist Gegenstand der Vereinbarung zwischen dem ANQ und der SIRIS Stiftung.
Für SIRIS Hüfte und Knie leisten die Spitäler und Kliniken pro eingekauftes Implantat einen Beitrag von CHF 20 an die SIRIS Stiftung. Davon erhält der ANQ CHF 1 für seine Aufwände für das Register. Die genannten Beträge verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer.
Abrechnungsmodalitäten
- Die Rechnungstellung erfolgt quartalsweise.
- Mit dem Inkasso hat die SIRIS Stiftung das Treuhandbüro Core Treuhand AG beauftragt.
- Die Core Treuhand AG wird quartalsweise von den Implantatherstellern über die Anzahl Implantate (Hüftschäfte und Tibiaplateaus) informiert, die von den Spitälern und Kliniken eingekauft wurden.
Alle anderen ANQ-Messungen werden gemäss Nationalem Qualitätsvertrag ANQ 2011 über Austrittspauschalen der Spitäler und Kliniken finanziert. Mehr zur Finanzierung