Implantatregister SIRIS Schulter
Die Einführung des Implantatregisters SIRIS Schulter erfolgt am 1. Januar 2025. Nach einer sechsmonatigen Übergangsphase sind Spitäler und Kliniken verpflichtet, Schulterprothesen-Eingriffe in SIRIS zu erfassen. Die registrierten Daten leisten einen wichtigen Beitrag zur laufenden Qualitätsentwicklung in der Implantationsmedizin.
Die Integration von SIRIS Schulter in den ANQ-Messplan geht auf einen Antrag der SIRIS Stiftung aus dem Jahr 2022 zurück. 2024 gaben alle Partner des ANQ grünes Licht zur Umsetzung des Registers. Die Lancierung erfolgt am 1. Januar 2025. Nach einer Übergangsphase sind ab 1. Juli 2025 alle Spitäler und Kliniken mit einem Leistungsangebot in der Schulterprothetik zur Registration der entsprechenden Eingriffe verpflichtet.
Registrierung
Zu erfassen sind alle in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführten Operationen mit Versorgung einer primären Schulterprothese sowie alle Nachfolgeoperationen mit und ohne Komponentenwechsel (Revisionen und Reoperationen), sofern eine Patienteneinwilligung vorliegt. Dies gilt auch für Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Ausland. Auf freiwilliger Basis ist auch die Erfassung von PROMs möglich.
Konzept, Formulare und Reglemente
Das Konzept von SIRIS Schulter wurde in einer Testphase in sieben Pilotkliniken geprüft und bestätigt. Technisch handelt es sich bei SIRIS Schulter um eine Erweiterung des bestehenden Registers SIRIS Hüfte und Knie. Damit können Registerlogik und Funktionen übernommen und Synergien genutzt werden. Weitere Informationen und Dokumente für Spitäler und Kliniken unter: Downloads SIRIS Schulter
Nutzen
Das Implantatregister SIRIS Schulter schafft die Datengrundlage, um die Qualität von Operationen und Implantaten zu bewerten sowie nationale und internationale Vergleiche in der Schulterchirurgie vorzunehmen. Damit trägt das Register wesentlich zur Qualitätssicherung und -verbesserung bei.
Zusammenarbeit ANQ – SIRIS Stiftung
Der ANQ mandatiert die SIRIS Stiftung mit der Führung des Implantatregisters SIRIS Schulter. Das Auftragsverhältnis und die Auftragsdatenbearbeitung sind vertraglich geregelt.
Die SIRIS Stiftung
- beauftragt das Kompetenzzentrum SwissRDL – Medical Registries and Data Linkage am Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern mit dem Aufbau und der Führung des Registers.
- ist zusammen mit SwissRDL zuständig für die Berichterstattung zuhanden der Operateurinnen und Operateure, der Spitäler und Kliniken, des SIRIS Stiftungsrats und des ANQ.
Der ANQ
- wird ausgewählte Registerauswertungen transparent auf dem ANQ-Webportal und via Medienmitteilung kommunizieren, sobald die im Register erfassten Daten dies zulassen. Dafür wird der ANQ zusammen mit dem SIRIS Scientific Advisory Board Hüfte, Knie und Schulter (SSAB) und der Expertengruppe SIRIS ein Publikationskonzept erarbeiten.
Das Register wird während des Aufbaus von einer Steuergruppe begleitet. Darin nehmen Vertretungen der SIRIS Stiftung, des SSAB, von SwissRDL und des ANQ Einsitz.
Finanzierung
Das Register finanziert sich über den SIRIS Beitrag. Dieser beläuft sich auf CHF 60 pro Registration eines primären Eingriffs oder einer Revision.
Die Spitäler und Kliniken, die Implantathersteller und die Fachgesellschaft swiss orthopaedics übernehmen je einen Drittel der Kosten, das heisst je CHF 20 pro Eingriff. Vom SIRIS Beitrag der Spitäler und Kliniken geht je CHF 1 an den ANQ zur Deckung seiner Aufwände für das Register (alle genannten Beträge verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer).
Abrechnungsmodalitäten
- Spitäler und Kliniken: Die Rechnungsstellung erfolgt halbjährlich, retrospektiv für jeden registrierten Eingriff.
- Implanthersteller/Lieferanten: Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich durch den Dachverband Swiss Medtech, auf Basis der jährlich registrierten Eingriffe.
- Operateurinnen und Operateure: swiss orthopaedics übernimmt den Betrag von CHF 20 für seine Mitglieder. Nicht-Mitgliedern wird der Betrag von CHF 20 pro Registration persönlich in Rechnung gestellt. Die Verantwortung für die Rechnungsstellung liegt bei der SIRIS Stiftung (nicht bei den Spitälern und Kliniken).
Mit dem Inkasso hat die SIRIS Stiftung das Treuhandbüro Core Treuhand AG beauftragt.
Alle anderen ANQ-Messungen werden gemäss Nationalem Qualitätsvertrag ANQ 2011 über Austrittspauschalen der Spitäler und Kliniken finanziert. Mehr zur Finanzierung