Implantatregister SIRIS Wirbelsäule
Ende 2015 entschieden die ANQ-Partner, ein Register für Implantateingriffe an der Wirbelsäule in den ANQ-Messplan aufzunehmen. Nach mehrjähriger Arbeit konnte das nationale Implantatregister SIRIS Wirbelsäule (SIRIS Spine) per Januar 2021 implementiert werden. Seit dann sind alle Akutspitäler mit Wirbelsäulenchirurgie verpflichtet, die definierten Eingriffsarten im Register zu erfassen.
SIRIS Spine ist das Resultat der engen Zusammenarbeit zwischen der SIRIS Stiftung, den Fachgesellschaften swiss orthopaedics (SO), Schweizerische Gesellschaft für Spinale Chirurgie (SGS) und Schweizerische Gesellschaft für Neurochirurgie (SGNC) sowie dem ANQ. Das Umsetzungskonzept für SIRIS Spine wurde von der SIRIS Stiftung und den Fachgesellschaften gemeinsam erarbeitet und im November 2019 vom ANQ-Vorstand verabschiedet.
Registrierung
Seit 2021 registriert SIRIS Spine den häufigsten Wirbelsäuleneingriff, die Spondylodesen im lumbalen Bereich (Versteifung der Wirbelsäule). Seit 2022 sind zusätzlich auch die Vertebroplastik und die Kyphoplastik (minimalinvasive Verfahren bei Wirbelfrakturen) verpflichtend im Register zu erfassen. Dabei werden nur Daten von Patientinnen und Patienten registriert, die in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein operiert werden und ihr schriftliches Einverständnis zur elektronischen Datenverarbeitung im SIRIS Register gegeben haben.
Seit Mai 2024 können die Spitäler und Kliniken freiwillig PROMs erfassen. Interessierte Institutionen wenden sich an den SIRIS Spine Support: siris-spine@eurospine.org
Ein- und Ausschlusskriterien, Konzepte, Formulare und FAQ
Informationen zu den registrierungspflichtigen Eingriffen und weitere wichtige Dokumente stehen den Spitälern und Kliniken auf der Website von SIRIS zur Verfügung. Downloads SIRIS Wirbelsäule
Nutzen
SIRIS Spine schafft eine solide Datenbasis, um die Operations- sowie Implantatqualität zu beurteilen und nationale und internationale Vergleiche in der Wirbelsäulenchirurgie durchzuführen. Damit leistet das Register einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung und -entwicklung.
Kooperation ANQ – SIRIS Stiftung
Der ANQ beauftragt die SIRIS Stiftung mit der Führung des Implantatregisters Wirbelsäule. Der ANQ und die SIRIS Stiftung haben neben dem Zusammenarbeitsvertrag auch eine Vereinbarung über die Auftragsdatenbearbeitung abgeschlossen.
Die SIRIS Stiftung
- mandatiert die europäische Wirbelsäulengesellschaft EUROSPINE mit Sitz in Zürich mit der Registerführung. EUROSPINE arbeitet mit dem englischen Registeranbieter NEC Software Solutions zusammen. Damit ist auch die Kompatibilität mit dem internationalen Wirbelsäulenregister Spine Tango sichergestellt.
- ist zusammen mit EUROSPINE zuständig für die Berichtslegung zuhanden der Operateurinnen und Operateure, der Spitäler und Kliniken, des SIRIS Stiftungsrats und des ANQ.
Der ANQ
- ist für die Publikation von Berichten und ausgewählten Analysen verantwortlich. 2024 wird er einen deskriptiven Bericht zu den ersten Registerauswertungen auf dem ANQ-Webportal veröffentlichen. Die transparente Publikation von Analysen folgt, wenn die Datenbasis dies zulässt. Dafür werden der ANQ und das SIRIS Scientific Advisory Board Wirbelsäule (SSAB) ein Publikationskonzept erarbeiten.
In der Aufbauphase wird das Register begleitet von einer Steuergruppe mit Vertretungen der SIRIS Stiftung, des SSAB, von EUROSPINE und des ANQ.
Finanzierung
Das Register wird über den SIRIS Beitrag finanziert. Dieser wird vom ANQ und der SIRIS Stiftung vertraglich vereinbart. Die Spitäler und Kliniken entrichten der SIRIS Stiftung einen Betrag von CHF 50 pro Registration (primäre Eingriffe sowie Revisionen). Davon gehen CHF 2.50 an den ANQ für seine Aufwände für das Register. Die genannten Beträge verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer.
Abrechnungsmodalitäten
- Der SIRIS Beitrag wird den Spitälern und Kliniken halbjährlich in Rechnung gestellt.
- Der Betrag wird retrospektiv erhoben und basiert auf den bereits registrierten Eingriffen.
- Für das Inkasso ist das Treuhandbüro Core Treuhand AG zuständig.
Alle anderen ANQ-Messungen werden gemäss Nationalem Qualitätsvertrag ANQ 2011 über die Austrittspauschalen der Spitäler und Kliniken finanziert. Mehr zur Finanzierung