Nationaler Qualitätsvertrag ANQ
Dem Nationalen Qualitätsvertrag ANQ vom 9. März 2011 sind bis heute alle Schweizer Spitäler und Kliniken, alle Versicherer und Kantone sowie das Fürstentum Liechtenstein beigetreten. Das partnerschaftliche Vertragswerk gilt als internationales Pionierprojekt im Gesundheitswesen. Nebst der Umsetzung regelt es auch die Finanzierung der ANQ-Messungen und – in einem separaten Anhang – die Finanzierung der ANQ-Aufgaben im Bereich der Qualitätsverbesserungen.
Aufgaben, Rechte und Pflichten
Der Beitritt zum Nationalen Qualitätsvertrag ANQ verpflichtet Spitäler und Kliniken, ANQ-Messungen durchzuführen sowie Versicherer, Kantone und das Fürstentum Liechtenstein, die ANQ-Messungen in ihre Leistungsaufträge respektive ihre Tarifverträge aufzunehmen und für neue Messungen in den ersten zwei Jahren eine Anschubfinanzierung zu leisten. Mit der Vertragsunterzeichnung stimmen die Vertragspartner auch einer sorgfältigen Auswertung und transparenten Publikation der Messergebnisse zu.
Finanzierung der ANQ-Messungen
Mit den Beiträgen der Spitäler und Kliniken finanziert der ANQ alle Leistungen in Zusammenhang mit den Messungen (ohne Implantatregister). Dazu zählen Messorganisation, Datenauswertung sowie Berichterstattung und Publikation der Messergebnisse. Als Grundlage für die Beiträge dienen die im Nationalen Qualitätsvertrag ANQ 2011 festgelegten Pauschalen (vgl. Anhänge 4, 5a und 5b) sowie die stationären Austritte gemäss Statistik des Bundesamts für Statistik des Vorvorjahrs (vgl. Anhang «Datenfluss»).
Beiträge an die ANQ-Messungen
- Spitäler und Kliniken der Akutsomatik: CHF 2.70 (exkl. MWST) pro Fall/Austritt
- Psychiatriekliniken: CHF 9.88 (exkl. MWST) pro Fall/Austritt
- Rehabilitationskliniken: CHF 11.30 (exkl. MWST) pro Fall/Austritt
Die Implantatregister werden über separate SIRIS Beiträge finanziert. Detaillierte Informationen:
Implantatregister SIRIS Hüfte und Knie
Implantatregister SIRIS Schulter
Implantatregister SIRIS Wirbelsäule
Beitritt
Die Spitäler und Kliniken sowie die Kantone und das Fürstentum Liechtenstein traten bzw. treten dem Vertrag über das Beitrittsformular bei. Der Beitritt der Versicherer wurde separat über deren Branchenverbände abgewickelt.