Neuer Anhang zum Nationalen Qualitätsvertrag ANQ
Die Partner der Qualitätsverträge nach Art. 58a KVG – H+, santésuisse, curafutura sowie die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK), die Militärversicherung und die Invalidenversicherung – haben sich als ANQ-Vereinsmitglieder zusammen mit der GDK entschieden, die Zusammenarbeit mit dem ANQ zu erweitern. Dies erlaubt den Verbänden der Leistungserbringer und der Versicherer sowie den Kantonen, die neuen gesetzlichen Vorgaben (Art. 58a KVG resp. Art. 58d KVV) in den bewährten ANQ-Strukturen zu erfüllen.
Die neuen Aufgaben und Kompetenzen des ANQ im Bereich der Qualitätsverbesserung sind administrativer, inhaltlicher, koordinativer und beratender Art. Die Finanzierung der neuen ANQ-Aufgaben ist in einem Anhang zum Nationalen Qualitätsvertrag ANQ vom 9. März 2011 verbindlich festgehalten. Dieser Anhang liegt nun unterzeichnet vor.
Der ANQ freut sich, neben den bisherigen Aufgaben im Bereich der Qualitätsmessungen neu auch Aufgaben in der Qualitätsverbesserung zu übernehmen. Damit kann der Verein seinem Vereinszweck noch besser gerecht werden.