FAQ Psychiatry
Answers to frequently asked questions about basic knowledge of ANQ and ANQ measurements in inpatient psychiatric care - in German.
FAQ
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DATENLIEFERUNG
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Wann müssen die Daten ans Auswertungsinstitut übermittelt werden?
Die Übermittlung der definitiven Daten (Finale Datenabgabe) eines Messjahres an das Auswertungsinstitut w hoch 2 hat jeweils spätestens bis zum <strong>7. März</strong> des Folgejahres über die Online-Plattform moniQ zu erfolgen.
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In wie vielen Dateien müssen Daten pro Patientin oder Patient vorliegen?
Insgesamt sollten für jede Patientin und jeden Patienten (jede FID) der <strong>Erwachsenenpsychiatrie</strong> Datenzeilen in <strong>5</strong> verschiedenen Dateien vorliegen:
<ul>
<li>Minimaldaten BFS (MB-Datei)</li>
<li>Psychiatrie-Zusatzdaten BFS (MP-Datei)</li>
<li>HoNOS-Assessment (PH-Datei)</li>
<li>BSCL-Assessment (PB-Datei)</li>
<li>Freiheitsbeschränkende Massnahmen (FM-Datei)</li>
</ul>
Insgesamt sollten für jede Patientin und jeden Patienten (jede FID) der <strong>Kinder- und Jugendpsychiatrie</strong> Datenzeilen in <strong>5</strong> verschiedenen Dateien vorliegen:
<ul>
<li>Minimaldaten BFS (MB-Datei)</li>
<li>Psychiatrie-Zusatzdaten BFS (MP-Datei)</li>
<li>HoNOSCA-Assessment (PH-Datei)</li>
<li>HoNOSCA-SR-Assessment (PS-Datei)</li>
<li>Freiheitsbeschränkende Massnahmen (FM-Datei)</li>
</ul> -
Was ist beim Anlegen des MB-Datensatzes (Minimaldaten des BFS) zu beachten?
Um die Verbindung der medizinisch-administrativen Daten des BFS und den zu erhebenden Messdaten des ANQ zu gewährleisten ist die Angabe der eindeutigen Fallidentifikationsnummer (FID) notwendig. Die FID muss in allen zu einem Fall gehörigen Datenzeilen erscheinen, ohne diese Verbindungsvariable können erhobene Daten nicht in die Auswertung einfliessen.
Zusätzlich muss die Verbindung zwischen verschiedenen Aufenthalten einer gleichen Patientin, eines gleichen Patienten in der gleichen Klinik gewährleistet sein. Die Patientenidentifikation erfolgt über die klinikinterne eindeutige Patientenidentifikationsnummer (PID). Die eindeutige PID muss im Minimalen Datenset (MB) des BFS erscheinen (MB Zeile Feld 52). -
Was gilt es bei den Datensätze der Messinstrumente zu beachten?
Pro Messinstrument (Erwachsenenpsychiatrie: HoNOS/BSCL | Kinder- und Jugendpsychiatrie: HoNOSCA/HoNOSCA-SR) und pro Fall müssen jeweils für Ein- und Austritt je eine Zeile mit derselben Fallidentifikationsnummer (FID), aber mit unterschiedlichen Werten für die Variable «Messzeitpunkt» (1= Eintritt; 2= Austritt) ausgefüllt werden.
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Wo finden sich genaue Instruktionen zur Erstellung der Datensätze?
Die Datendefinition der Erwachsenen- sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie enthält alle Vorgaben von der Datenerhebung bis zur Datenübermittlung. Die Dokumente sind im Downloadbereich auf dem ANQ-Webportal ><a href="https://www.anq.ch/de/downloads/?category=3026&deepid=2f083c95a32e7d20981998c13f0f2149" target="_blank" rel="noopener">Erwachsenenpsychiatrie</a> | <a href="https://www.anq.ch/de/downloads/?category=3026&deepid=71200e2aef89c304388175aa5a2d5c7d" target="_blank" rel="noopener">Kinder- und Jugendpsychiatrie</a> zu finden. Des Weiteren stehen Excel-Tabellen zur Unterstützung der Dateneingabe im Downloadbereich bereit.
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In welchem Format ist es möglich Daten zu liefern und welche Trennzeichnen müssen korrekterweise verwendet werden?
Die Dateien müssen in einem gängigen Datenformat geliefert werden. Hier bietet sich ein Export im Text-Format (ASCII) an, der aus nahezu jeder Software möglich ist. Als Dateiformat kann csv, txt oder dat verwendet werden. Die einzelnen Variablen müssen sauber einheitlich getrennt sein. Als Trennzeichen dienen entweder TAB, Semikolon oder Pipes (ASCII-Kode 124: «|»). Das CRLF (ASCII-Kode 13 und 10) wird als Zeilenumbruch verwendet.
Alternativ kann auch die xlsx-Vorlage zur Dateneingabe, für die Abgabe verwendet werden. Diese enthält Erklärungen, Beispiele und Farbformatierungen als praktische Hilfestellungen, um unnötigen Fehlern bei der Datenabgabe aus dem Weg zu gehen. Sie ist im Downloadbereich des ANQ ><a href="https://www.anq.ch/de/downloads/?category=3026&deepid=2f083c95a32e7d20981998c13f0f2149" target="_blank" rel="noopener">Erwachsenenpsychiatrie</a> | <a href="https://www.anq.ch/de/downloads/?category=3026&deepid=71200e2aef89c304388175aa5a2d5c7d" target="_blank" rel="noopener">Kinder- und Jugendpsychiatrie</a> verfügbar. -
Ist es möglich, Daten in eine Excel-Tabelle einzugeben?
Ja, die entsprechende Tabelle-Vorlage kann im Downloadbereich auf dem ANQ-Webportal ><a href="https://www.anq.ch/de/downloads/?category=3026&deepid=2f083c95a32e7d20981998c13f0f2149" target="_blank" rel="noopener">Erwachsenenpsychiatrie</a> | <a href="https://www.anq.ch/de/downloads/?category=3026&deepid=71200e2aef89c304388175aa5a2d5c7d" target="_blank" rel="noopener">Kinder- und Jugendpsychiatrie</a> heruntergeladen werden.
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Wie können die erhobenen Daten übermittelt werden?
Die Daten werden seit der Messperiode 2019 über die Online-Plattform «<a href="https://www.moniq.ch/">moniQ</a>» an w hoch 2 übermittelt. Dafür erhält pro Klinikstandort eine verantwortliche Person einen Link zur Registrierung in <a href="https://www.moniq.ch/">moniQ</a>. Die verantwortliche Person kann sich während dem ganzen Jahr mit ihrer E-Mail-Adresse und dem selbstgewählten Passwort einloggen und Daten hochladen. Ab Frühjahr 2020 sind im Dashboard live Rückmeldungen zur Korrektheit des Datenformates und zur Datenqualität abrufbar. Nach eventuellen Korrekturen kann einfach ein neues Datenset hochgeladen werden. Zuvor hochgeladene Daten werden dabei automatisch überschrieben. In einem zweiten Schritt muss das finale Datenset bis spätestens am 7. März an w hoch 2 übertragen werden (siehe Datenprüfung – Online-Plattform moniQ)
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Welche Daten werden nicht an den ANQ bzw. an das Auswertungsinstitut w hoch 2 übermittelt?
Für eine höhere Sicherheit im Datenschutz sollen dem Auswertungsinstitut w hoch 2 im Minimaldatensatz des BFS (MB-Datei) keine Informationen zum anonymen Verbindungscode noch zum Geburtsdatum übermittelt werden. Diese Informationen müssen aus datenschutzrechtlichen Gründen unbedingt vor dem Versenden der Datensätze gelöscht werden. Die Auswertungen nutzen ausschliesslich die Angaben im Datenfeld «alter_eintritt».
<strong>Hinweis:</strong> Die Felder mit gelöschten Angaben bleiben als leere Datenfelder in der MB-Datei enthalten. -
Was muss beim Vorgehen und der Datenübermittlung für den Kliniktyp Alterspsychiatrie beachtet werden?
Mit dem Messjahr 2023 werden die Daten des neuen Kliniktyps Alterspsychiatrie (AP) zum ersten Mal separat ausgewertet. Institutionen, welche die Kriterien für die AP erfüllen, können eine entsprechende Zuordnung ihres Standorts beim ANQ deklarieren.
Für Institutionen, welche die Kriterien erfüllen, die jedoch sowohl Fälle der AP wie auch Fälle eines anderen Kliniktyps behandeln, wird auf Antrag ein virtueller separater AP-Standort ausgewiesen, auch wenn dieser geografisch und/oder organisatorisch mit dem ursprünglichen Klinikstandort identisch ist.
Die Datenabgabe erfolgt wie für alle Kliniktypen über das Dashboard moniQ. Standorte, welche sowohl Fälle der AP wie auch Fälle eines anderen Kliniktyps behandeln, liefern die Daten für beide Standorte in einem gemeinsamen Datenset, über den moniQ-Account des ursprünglichen Kliniktyps. Es ändert sich also am Vorgehen zur Datenabgabe nichts im Vergleich zu den Vorjahren. Die Zuordnung der Fälle zur Alterspsychiatrie erfolgt dann automatisiert durch das Auswertungsinstitut über die Variable «Behandlungsbereich». Fälle mit Behandlungsbereich «Alterspsychiatrie» werden dem AP-Standort zugeordnet. Bei allen anderen Angaben oder bei fehlenden Informationen zum Behandlungsbereich, wird der Fall dem ursprünglichen Klinikstandort zugeordnet.
Zu beachten ist, dass die AP von der Erhebung der BSCL ausgenommen ist. Für diese Behandlungsfälle müssen daher keine BSCL-Daten geliefert werden. Wichtig ist, dass die Variable «Behandlungsbereich» vollständig ausgefüllt wurde.
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Wann müssen die Daten ans Auswertungsinstitut übermittelt werden?
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FREMDBEURTEILUNG DER SYMPTOMBELASTUNG | HONOS UND HONOSCA
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In der von CHUV validierten französischen HoNOS-Version gibt es ein 13. Item zu Problemen mit Psychopharmaka. Welche HoNOS-Daten sollen wir erheben und liefern?
Für die ANQ-Erhebungen sind nur die Instrumente zu verwenden, die vom ANQ herausgegeben werden. Sollte das 13. Item in der französischen HoNOS-Version trotzdem erhoben werden, sind die Daten, ohne das 13. Item ans Auswertungsinstitut des ANQ zu übermitteln.
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Ist beim HoNOS-Item 3 «Problematischer Alkoholkonsum oder Drogenkonsum» das ausgeprägte Verlangen respektive die Abhängigkeit von Alkohol oder Drogen mit der Stärke 4 zu codieren, wenn im Beobachtungszeitraum kein Konsum stattgefunden hat, aber starkes Craving (Substanzverlangen) bestand? Ist der Kontrollverlust entscheidend? Oder ist dies unter Item 8 «Andere psychische und verhaltensbezogene Probleme» zu spezifizieren?
Bitte codieren Sie alle psychischen Probleme, die mit dem Konsum von Alkohol oder Drogen zusammenhängen, auf Item 3 «Problematischer Alkoholkonsum oder Drogenkonsum», nicht Item 8 «Andere psychische und verhaltensbezogene Probleme». Der Wert «4» wäre in diesem Fall zu hoch, geben Sie eher «1» oder «2» an, ausser das Craving macht die Patientin, den Patienten absolut unfähig, etwas anderes zu tun.
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Wie codiere ich HoNOS-Item 8 «Andere psychische und verhaltensbezogene Probleme», wenn es kein weiteres psychisches oder verhaltensbezogenes Problem gibt, das noch nicht in den Items 1-7 abgebildet wurde?
In Item 8 «Andere psychische und verhaltensbezogene Probleme» sollen zusätzliche Störungen oder Probleme, die nicht bereits aufgeführt wurden, bewertet werden (immer die stärkste, die vorliegt). Vorhergehende Items mit Item 8 zu kumulieren ist nicht möglich. Daher sollte die Codierung «D» nicht vorgenommen werden, denn eine psychische Anspannung/Belastung liegt bei allen Psychiatrie-Patientinnen und -Patienten vor und beschreibt somit keine weitere Störung.
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Wie verfährt man beim HoNOS-Item 11 «Probleme durch die Wohnbedingungen» im Falle einer Zuverlegung aus dem Gefängnis? Welche Kodierung ist zu wählen?
Item 11 «Probleme durch die Wohnbedingungen» bezieht sich auf die «übliche Unterkunft» einer Patientin, eines Patienten. In der Regel ist dies das Zuhause oder der ständige Wohnsitz. Ein Gefängnis gilt nicht als ständiger Wohnsitz. Falls die Patientin, der Patient keinen eruier- und bewertbaren Wohnsitz vor der Gefängniszeit und nach dem Austritt aus der stationären Psychiatrie hat, ist hier mit «9» für «nicht bekannt/nicht anwendbar» zu raten.
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Wie wird mit Item 13 «Geringe Beteiligung an der Schule» beim HoNOSCA umgegangen, wenn klinikintern kein Schulungsangebot besteht?
Grundsätzlich gilt bei der Fremdbeurteilung, dass immer nur die effektive Leistung geratet wird und keine Annahmen getroffen werden sollen. Wenn also klinikintern kein Schulungsangebot besteht, muss mit einer «9» geratet werden. Bei Patientinnen und Patienten, die länger in der Klinik bleiben und für die eine entsprechende Lösung, «eine Form der Schulung», gefunden wurde, kann zwischen 0-4 geratet werden.
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In der von CHUV validierten französischen HoNOS-Version gibt es ein 13. Item zu Problemen mit Psychopharmaka. Welche HoNOS-Daten sollen wir erheben und liefern?
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SELBSTBEURTEILUNG DER SYMPTOMBELASTUNG | BSCL UND HONOSCA-SR
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In der Print- und Online-Version 2016 des BSCL hat der Hogrefe Verlag die Reihenfolge der Items verändert. Braucht es nun neue Versionen und Lizenzen?
Nein. Diese Änderung betrifft nicht die ANQ-Vorgaben, weil der ANQ die zu nutzenden Versionen an die Kliniken ausgibt und für diese die Lizenzgebühr bezahlt. Die Kliniken benötigen keine weiteren Lizenzen des Hogrefe Verlag. Sollte eine Klinik trotzdem auf eigene Kosten eine Version des Hogrefe Verlags nutzen, muss sie die Reihenfolge der Items bei der Datenabgabe nach der ANQ-Vorlage für die Dateneingabe vornehmen.
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Welche Antwort zählt, wenn eine Patientin, ein Patient bei einem Item zwei Antworten markiert – beispielsweise, wenn sie/er beim Item 1 «Nervosität oder innerem Zittern» mit «1 = ein wenig» und gleichzeitig mit «2 = ziemlich» antwortet?
In diesem Fall zählt keine Antwort, weil nicht bekannt ist, welcher Wert der Patientin, dem Patienten am besten entspricht. Das entsprechende Feld ist leer zu lassen bzw. muss mit «9» «nicht bekannt/nicht anwendbar» geratet werden. Falls das Personal unmittelbar nach dem Ausfüllen des Fragebogens feststellt, dass zwei Werte angekreuzt sind, kann bei der Patientin oder beim Patienten nachgefragt werden.
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Wenn eine Patientin oder ein Patient sich weigert, den BSCL bzw. HoNOSCA-SR bei Eintritt auszufüllen, muss der Erhebungsbogen dann bei Austritt ebenfalls nicht ausgefüllt werden und ist der Dropout Code «8 = anderer Grund > Kein Bogen bei Eintritt ausgefüllt» anzugeben?
Nein, Austrittsmessungen müssen auch für Fälle vorgenommen werden, bei denen keine Eintrittsmessung vorliegt. Die Angaben zur Symptombelastung bei Austritt können wichtige Informationen für die Qualitätsentwicklung enthalten. Es sollte daher einheitliches Vorgehen bei Austritt inkl. Austrittsmessung für alle Behandlungsfälle geben.
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In der Print- und Online-Version 2016 des BSCL hat der Hogrefe Verlag die Reihenfolge der Items verändert. Braucht es nun neue Versionen und Lizenzen?
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FREIHEITSBESCHRÄNKENDE MASSNAHMEN (FM)
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Wie werden Freiheitsbeschränkende Massnahmen definiert? Weshalb und welche Massnahmen erfasst der ANQ?
Unter Freiheitsbeschränkenden Massnahmen in der stationären Betreuung werden alle Massnahmen zusammengefasst, mit denen in die körperliche und geistige Unversehrtheit und in die Bewegungsfreiheit eingegriffen wird, ohne dass dafür eine gültige und erklärte Zustimmung der betroffenen Person vorliegt bzw. ohne dass die Massnahme dem mutmasslichen Willen des kommunikationsunfähigen betroffenen Person entspricht.
Der ANQ erfasst seit der Einführung des Messplans Psychiatrie Freiheitsbeschränkende Massnahmen als Qualitätsmerkmal in der stationären Erwachsenenpsychiatrie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie. Das ANQ-Erfassungsinstrument hat nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sind die zu erhebenden Massnahmen eine Auswahl im Sinne von einer Qualitätsverbesserungsmassnahme.
Gemäss ANQ-Erfassungsinstrument werden Massnahmen zur <u>Einschränkung der Bewegungsfreiheit</u> und zur <u>Behandlung ohne Zustimmung (Zwangsbehandlung)</u>, die auf Bundesgesetzesebene geregelt sind, dokumentiert.
Hingegen werden <u>Disziplinar- und Sicherheitsmassnahmen nicht durch den ANQ erfasst</u>. Dazu gehören beispielsweise Besuchs-, Kommunikations-, Alkohol- oder Rauchverbote. Diese beeinflussen aber auch das von der Bundesverfassung geschützte Recht auf persönliche Freiheit und gehören in diesem Sinne zu den Freiheitsbeschränkenden Massnahmen. Gemäss Gesetz können bewegungseinschränkende Massnahmen nicht als disziplinarische Sanktionen angeordnet werden. Ausnahmen für disziplinarische (erzieherische) Sanktionen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sind möglich, wenn sie durch den Umfang der Erziehungsbefugnis gedeckt sind – Massnahmen wie Isolation oder Fixation gehören aber eher nicht dazu.
Auch ein «indirekter Zwang», der den selbstbestimmten Willen einer Person beeinflusst und somit gemäss der Bundesverfassung die persönliche Freiheit tangiert, wird durch den ANQ nicht erfasst. -
Handelt es sich um eine Isolierung, wenn eine Klinik einen geschützten durch eine verschlossene Tür abgetrennten Bereich hat, der sich aus mehreren Zimmern mit mehreren Betten zusammensetzt?
Aus Sicht des Erfassungsinstruments der Erwachsenen- sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie handelt es sich bei einer solchen Einheit nicht um eine Isolation, weil die Patientin oder der Patient nicht alleine in einem abgeschlossenen Raum behandelt wird, den sie/er nicht verlassen kann. Deshalb muss ein Aufenthalt in einem solchen Bereich nicht als Freiheitsbeschränkende Massnahme erfasst werden.
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Bewegungseinschränkungen im Bett, die mehrere Tage dauern: Ist ein Eintrag am 1. Tag oder täglich ein neuer Eintrag korrekt?
Für jeden Tag ist eine neue Freiheitsbeschränkende Massnahme (Eintrag) zu dokumentieren.
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Welche Daten muss eine Klinik senden, bei der keine Freiheitsbeschränkenden Massnahmen angewandt werden?
Wenn grundsätzlich keine Freiheitsbeschränkenden Massnahmen angewendet werden oder im Berichtszeitraum keine erfolgt sind, muss keine leere FM-Datei geschickt werden. Während des Upload-Prozesses in moniQ werden die Kliniken aufgefordert entweder eine entsprechende Datei hochzuladen oder mittels anklicken eines Auswahlfeldes zu bestätigen, dass im Erhebungszeitraum keine Freiheitsbeschränkenden Massnahmen angewandt wurden.
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Wie müssen «Fixierungen» erfasst werden, aus denen sich Patientinnen und Patienten selbst befreien können (z. B. Klettbandagen oder Wickeltücher) und die für die Anwendung einer weiteren Zwangsmassnahme eingesetzt werden?
Entscheidend für die Erfassung der Zwangsmassnahmen im Erfassungsinstrument des ANQ ist, ob die Massnahmen eingesetzt werden, um eine weitere Behandlung ohne Zustimmung durchzuführen. In einem solchen Fall handelt es sich um Massnahmen «um zu…», das heisst damit eine Zwangsmassnahme wie die Isolation oder Zwangsmedikation angewandt werden kann. In einem solchen Fall ist der Einsatz einer Klettbandage oder eines Wickeltuchs keine eigene zu erfassende Massnahme. Grundsätzlich muss somit beurteilt werden, ob eine Klettbandage oder ein Wickeltuch angebracht wurde, um eine Behandlung ohne Zustimmung durchzuführen, dann wäre die erfolgte temporäre Fixierung durch die Klettbandage, wenn sie weniger als 30 Minuten dauert nicht separat als Massnahme zu erfassen (analog der Fixierung mit anderen Mitteln oder durch Festhalten). Wird die Klettbandage bzw. das Wickeltuch zur kurzfristigen Fixierung zur Beruhigung verwendet (ohne weitere Behandlung und ohne Zustimmung), so ist sie als Freiheitsbeschränkende Massnahme zu erfassen.
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Wie ist eine «mobile» Fixierung (lockere Bewegungseinschränkung) zu codieren?
Diese ist als Fixierung zu betrachten und zu dokumentieren.
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Wie werden Freiheitsbeschränkende Massnahmen definiert? Weshalb und welche Massnahmen erfasst der ANQ?