FAQ Psychiatrie
Unsere FAQs enthalten Basiswissen und geben verständliche Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den ANQ und seine Qualitätsmessungen. Folgende FAQs betreffen den ANQ-Fachbereich Psychiatrie.
FAQs
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DIE ANQ-MESSUNG KURZ ERKLÄRT
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Von der Datenerhebung bis zur Publikation
Die ANQ-Qualitätsmessungen der Erwachsenen- sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie sind Vollerhebungen für alle Patientinnen und Patienten, die zwischen dem 01.01 und dem 31.12. des entsprechenden Messjahres austreten. Die Messvorgaben und etwaige Anpassungen werden den Kliniken frühestmöglich kommuniziert und sind auf dem ANQ-Webportal zu finden. Über die Online-Plattform moniQ können die Kliniken jederzeit eine Datenqualitätsprüfung der erhobenen Daten vornehmen. Die Daten der ANQ-Qualitätsmessungen Psychiatrie werden einmal jährlich dem Auswertungsinstitut w hoch 2 über die Online-Plattform moniQ übermittelt (Finale Datenabgabe). Der Abgabetermin ist normalerweise der 7. März des Folgejahres. Anschliessend analysiert w hoch 2 die Datenqualität der abgegebenen Daten eines Jahres. Danach werden in moniQ von w hoch 2 die klinikspezifischen Ergebnisse im Vergleich zur Gesamtstichprobe in Form von Berichten zum Download sowie in einem Dashboard mit interaktiven Grafiken zur Verfügung gestellt. Zusätzlich versendet der ANQ den Nationalen Datenqualitätsbericht mit der Datenqualität im Klinikvergleich. Weiter erfolgt die Auswertung der Daten in Bezug auf die Ergebnisqualität in den Qualitätsindikatoren pro Kliniktyp, die in den klinikspezifischen Ergebnisberichten und Nationalen Vergleichsberichten zusammengefasst werden. Die klinikspezifischen Ergebnisberichte werden den Kliniken ebenfalls über moniQ zum Download zur Verfügung gestellt. In Vorbereitung der transparenten Publikation der Ergebnismessungen im nationalen Vergleich auf dem ANQ-Webportal erhalten die Kliniken die Möglichkeit, ihre Ergebnisse in einer geschützten Testumgebung einzusehen und zu kommentieren. Diese Kommentare werden anschliessend unredigiert auf dem ANQ-Webportal unter «Messergebnisse» zusammen mit den Ergebnissen der Messungen aufgeschaltet. Die Aufschaltung wird von einer Medienmitteilung begleitet. Die Partner des ANQ (Versicherer, Kantone, Spitalverband H+) haben die Möglichkeit die publizierten Auswertungen zu bestellen.
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Von der Datenerhebung bis zur Publikation
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REGISTRIERUNG UND DISPENSIERUNG
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Welche Klinikstandorte müssen registriert werden und wie erfolgt die Registrierung?
Grundsätzlich ist die Eröffnung neuer Standorte von Kliniken, die dem Nationalen Qualitätsvertrag beigetreten sind, der ANQ-Geschäftsstelle mitzuteilen. Eine standortgetreue Datenerfassung und Auswertung gehört aufgrund von Aspekten des betrieblichen Qualitätsmanagements und aus gesundheitspolitischer Perspektive zu den Vorgaben des ANQ. Die Registrierung neuer Standorte erfolgt mittels des <a href="https://www.anq.ch/de/downloads/?category=3026&deepid=dd1f598b67f3f1a5901a1be29a91e076" target="_blank" rel="noopener">Registrierungsformulars – Fachbereich Psychiatrie</a>.
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Weshalb müssen auch Kliniken mit einer geringen Fallzahl an den ANQ-Messungen teilnehmen?
Die Kliniken haben mit den Kostenträgern Leistungsvereinbarungen bzw. Tarifverträge, welche den Nachweis der Qualität – unabhängig von der Grösse einer Klinik – einschliessen. Der ANQ sieht in einer geringen Fallzahl keinen Dispensierungsgrund. Aufgrund der statistisch limitierten Aussagekraft werden Kliniken mit geringer Fallzahl in den Ergebnisberichten entsprechend ausgewiesen.
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Wann wird eine Klinik von einer Messung dispensiert?
Grundsätzlich müssen die Kliniken alle Messungen umsetzen, welche im Messplan Psychiatrie vorgegeben sind. Kann ein Leistungserbringer eine der vorgegebenen ANQ-Messungen aus objektiven Gründen, nicht durchführen, hat er nach dem Nationalen Qualitätsvertrag, Abschnitt III, Absatz 4, die Möglichkeit, ein begründetes schriftliches Dispensgesuch für die ausgewählten Ergebnisqualitätsmessungen an den ANQ zu stellen. Zu diesen objektiven Gründen zählen beispielsweise die Schliessung der Klinik innert Jahresfrist, einzelne Leistungen werden nicht mehr angeboten oder andere bereichsspezifische Dispensgründe. Geringe Fallzahlen, mangelnde personelle und finanzielle Ressourcen oder die mangelnde Eignung der Messung sind für den ANQ keine ausreichenden Gründe für ein Dispensgesuch.
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Müssen in der Erwachsenpsychiatrie forensische Patientinnen und Patienten in die Messung eingeschlossen werden?
Ja, alle Erwachsenen sind in die ANQ-Messungen einzuschliessen. Die Patientinnen und Patienten der forensischen Psychiatrie sind einzig von der Messung der Symptombelastung mit dem Selbstbeurteilungsinstrument Brief Symptom Checklist (BSCL) dispensiert.
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Wie erfolgt die Einteilung in Kliniktypen?
In der Schweiz gibt es keine einheitlichen strukturellen Kriterien für die Psychiatriekliniken. Der ANQ hat aufgrund von Klinikrückmeldungen Stratifizierungen der Kliniken der Erwachsenenpsychiatrie vorgenommen. Die Einteilung in Kliniktypen dient der verbesserten Vergleichbarkeit (Klinikvergleiche) der ANQ-Messergebnisse und erfolgt unabhängig eines Leistungsauftrags einer Klinik.
Nach den folgenden Kliniktypen wird unterschieden bzw. werden die Ergebnisse stratifiziert:
<ul>
<li>Kliniktyp I – Kliniken der Akut- und Grundversorgung</li>
<li>Kliniktyp II – Kliniken mit Schwerpunktversorgung</li>
<li>Kliniktyp III – Kliniken zur Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen</li>
<li>Kliniktyp IV – Kliniken der Forensischen Psychiatrie</li>
<li>Kliniktyp V – Alterspsychiatrie</li>
</ul>
Weitere Informationen zu den verschiedenen Kliniktypen und deren Zuteilung finden Sie im <a href="https://www.anq.ch/de/fachbereiche/psychiatrie/messinformationen-psychiatrie/erwachsenenpsychiatrie/" target="_blank" rel="noopener">ANQ-Factsheet auf dem Webportal</a>.
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Welche Klinikstandorte müssen registriert werden und wie erfolgt die Registrierung?
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DATENERHEBUNG
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Was ist aus Sicht der ANQ-Erhebung ein Fall?
Grundsätzlich gilt die Falldefinition des BFS, dass eine Erhebungseinheit einem Behandlungsfall entspricht:
Ein Behandlungsfall wird definiert als die Behandlung einer Patientin, eines Patienten mit einer bestimmten Hauptdiagnose in derselben Institution. Für eine weitere Behandlung für eine andere Hauptdiagnose ist demnach ein neuer Behandlungsfall zu eröffnen. Stationäre Behandlungen aufgrund der gleichen Hauptdiagnose in mehreren Fachgebieten resp. Kostenstellen des gleichen Spitals/der gleichen Klinik, die sich ohne Unterbruch folgen, werden zu einem stationären Aufenthalt zusammengefasst. Während einer stationären Behandlung sind Kurzabsenzen bis 24 Stunden möglich, die keine Beendigung der Behandlung (d. h. Austritt) nach sich ziehen. Zu diesen Kurzabsenzen zählt ein Kurzurlaub von maximal 24 Stunden oder ein kurzzeitiger Aufenthalt von weniger als 24 Stunden in einem anderen Krankenhaus/in einer anderen Klinik zwecks Spezialuntersuchung oder -behandlung. -
Welche Messinstrumente müssen erhoben werden?
Der ANQ Messplan gibt eine Übersicht über die Messindikatoren/Messinstrumente, die in der <a href="https://www.anq.ch/de/fachbereiche/psychiatrie/messinformationen-psychiatrie/erwachsenenpsychiatrie/" target="_blank" rel="noopener">Erwachsenen</a>- sowie <a href="https://www.anq.ch/de/fachbereiche/psychiatrie/messinformationen-psychiatrie/kinder-und-jugendpsychiatrie/" target="_blank" rel="noopener">Kinder- und Jugendpsychiatrie</a> erhoben werden müssen.
Zusätzlich liefern die Kliniken das <strong>Minimale Datenset (MB-Datei) des BFS</strong> sowie <strong>die Psychiatrie-Zusatzdaten (MP-Datei) des BFS</strong> an den ANQ. Die beiden Datensätze werden obligatorisch für das BFS erhoben und eine Vollständigkeit der Datensätze wird erwartet. -
Welche Daten müssen geliefert werden?
Die Datenlieferung muss alle Daten von Personen umfassen, die ab Messbeginn am 1. Juli 2012 in die Erwachsenenpsychiatrie bzw. am 1. Juli 2013 in die Kinder- und Jugendpsychiatrie eintraten und im jeweiligen Messjahr ausgetreten sind. Für eine lückenlose Dokumentation der Fälle ist es erforderlich, dass mindestens die BFS-Minimaldaten für alle Fälle geliefert werden, die im Erhebungszeitraum mindestens einen Tag stationär behandelt wurden, auch wenn sie vor dem Erhebungszeitraum ein- und erst danach wieder austraten.
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Wann kann ein Dropout angegeben werden? Was ist der Unterschied zwischen einem nicht-beeinflussbaren und beeinflussbaren Dropout?
Grundsätzlich kann es vorkommen, dass eine Erhebung nicht stattfinden kann. In einem solchen Fall soll ein Dropout-Grund angegeben werden.
Bei den Fremdbeurteilungsinstrumenten (Erwachsenenpsychiatrie: HoNOS | Kinder- und Jugendpsychiatrie: HoNOSCA) gibt es für die Eintrittsmessungen <u>keine</u> legitimen Dropout-Gründe. Diese Erhebungen sind daher immer durchzuführen. Bei der Austrittsmessung kann als Dropout-Grund «Austritt innerhalb von 24 Stunden nach der Eintrittsmessung» angegeben werden. Da der Aufenthalt zu kurz ist, wird der Fall aus der Auswertung ausgeschlossen. Unvorhergesehener Austritt, Nicht-Rückkehr aus dem Urlaub oder ein Todesfall sind keine Dropout-Gründe. Die Fremdbeurteilung mit dem Messinstrument HoNOS und HoNOSCA (muss innerhalb von 3 Tagen nach Austritt bzw. Todesfall nachgetragen werden.
Bei den Selbstbeurteilungsinstrumenten (Erwachsenenpsychiatrie: BSCL | Kinder- und Jugendpsychiatrie: HoNOSCA-SR) kann es aus unterschiedlichen Gründen zu Dropouts kommen. Hier ist in jedem solche Fall ebenfalls ein Grund anzugeben. Es wird zwischen «beeinflussbaren» und «nicht-beeinflussbaren» Dropout-Gründen unterschieden.
Als beeinflussbar gelten Dropouts mit der Begründung:
<ul>
<li>Ablehnung durch die Patientin/den Patienten (trotz Motivation und Unterstützung)</li>
</ul>
Als nicht beeinflussbar gelten Dropouts mit den folgenden Begründungen:
<ul>
<li>Nicht ausreichende Sprachkenntnisse</li>
<li>Die Patientin/der Patient ist zu schwer krank für eine Selbstbeurteilung (schwere Psychose, schwere Demenz, sehr schwere körperliche Erkrankung)</li>
<li>Todesfall</li>
<li>Die Patientin/der Patient ist zu jung (<14 Jahre) um den Fragebogen zu verstehen</li>
<li>Austritt innerhalb von 24 Stunden nach Eintritts-BSCL-Messung (zu kurzer Messzeitraum)</li>
<li>Spontaner, unvorhergesehener Austritt oder Nicht-Rückkehr aus Urlaub</li>
<li>Andere: Mittels Freitext zu spezifizieren</li>
</ul>
Fälle, bei denen die Auswertungen ergeben, dass ein nicht-beeinflussbarer Dropout-Grund fälschlicherweise angegeben wurde (z. B. «zu jung» obwohl Alter >14 Jahre) werden in den Ergebnissen zur Datenqualität als beeinflussbare Dropouts ausgewiesen. -
Gilt die Fallzusammenführung nach Vorgaben TARPSY auch für den ANQ?
Die Vorgaben zu Fallzusammenführungen gemäss «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter TARPSY» (Wiederaufnahme innerhalb von 18 Tagen wird als ein Behandlungsfall gewertet) werden seit dem Messjahr 2019 nicht mehr übernommen. Die Daten dürfen daher keine gemäss TARPSY zusammengeführten Fälle enthalten.
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Was ist aus Sicht der ANQ-Erhebung ein Fall?
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DATENPRÜFUNG | ONLINE-PLATTFORM MONIQ
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Was ist moniQ?
«moniQ» ist das Dashboard für Daten, Qualität und Monitoring in den stationären psychiatrischen Spitälern und Kliniken. Auf <a href="http://moniq.ch" target="_blank" rel="noopener">moniq.ch</a> können die Daten zur Erhebung «Symptombelastung und Freiheitsbeschränkende Massnahmen» in der Psychiatrie ganzjährig hochgeladen, auf ihre Qualität geprüft und im Zeitraum von Januar bis 7. März endgültig an das Auswertungsinstitut w hoch 2 übertragen werden. Die klinikspezifischen Ergebnisse können online eingesehen und in Berichtsform heruntergeladen werden. Ausserdem können weiteren Personen Einsichtsrechte für die Messergebnisse auf moniq gewährt werden.
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Wie erhalte ich Zugang zu moniQ?
Um Zugang zur Einsicht in die Datenqualitäts- und Messergebnisse zu erhalten, können sich weitere Personen aus der Klinik an die Administratorin/den Administrator wenden, welche/r beim Auswertungsinstitut w hoch 2 registriert ist. Diese kann beliebig vielen zusätzlichen Person Einsichtsrechte zuordnen.
Pro Klinikstandort ist eine Person als Administrationsperson registriert. Sollen die Adminstrationsrechte auf eine andere Person übertragen werden, so wendet sich die bisherige Rechteinhaberin bitte an <a href="mailto:auswertungsinstitut@w-hoch2.ch" target="_blank" rel="noopener">auswertungsinstitut@w-hoch2.ch</a>. Wird eine Änderung der Administrationsrechte durch eine andere Person angefragt, ist aus Sicherheitsgründen eine weitere Person aus der Leitung des entsprechenden Klinikstandortes in die Kommunikation einzubeziehen. -
Wie erfolgt die Datenprüfung mit moniQ?
Um die Daten zu prüfen, meldet sich die Administrationsperson auf moniq.ch an und lädt die Daten auf das Dashboard. Das selberklärende System führt durch das Vorgehen. Die Prüfung kann während des laufenden Messjahres wiederholt vorgenommen werden, so dass Schwierigkeiten bereits früh identifiziert werden können. Bei einem erneuten Upload wird der vorheriger Datensatz auf dem Dashboard überschrieben.
Der Upload der 5 Teildatensätze (Minimaldatensatz des BFS, Psychiatrie-Zusatzdaten des BFS, HoNOS/HoNOSCA, BSCL/HoNOSCA-SR und Angaben zu Freiheitsbeschränkenden Massnahmen) kann entweder mittels Einzeldateien (als csv, txt, dat oder xlsx) oder mittels der zur Verfügung gestellten Excelvorlage zur Dateneingabe vorgenommen werden.
Beim Upload erfolgt automatisch eine erste Prüfung, ob die Daten bestimmten formalen Vorgaben genügen (z. B. Anzahl enthaltener Variablen).
Nach dem erfolgreichen Upload können die Daten in moniQ analysiert werden. Kliniken erhalten eine detaillierte Auswertung zur Datenqualität, wie zum Beispiel den Anteil auswertbarer Fälle, welche komplett vollständig dokumentiert sind oder Auskunft darüber, wie viele Dropouts im Datenset enthalten waren. Die Fallidentifikationsnummer (FID) kann für alle Fälle ohne komplette Daten ausgegeben werden, so dass der Ursache für die mangelnde Datenlage auf den Grund gegangen werden kann.
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Was ist moniQ?
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DATENLIEFERUNG
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Wann müssen die Daten ans Auswertungsinstitut übermittelt werden?
Die Übermittlung der definitiven Daten (Finale Datenabgabe) eines Messjahres an das Auswertungsinstitut w hoch 2 hat jeweils spätestens bis zum <strong>7. März</strong> des Folgejahres über die Online-Plattform moniQ zu erfolgen.
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In wie vielen Dateien müssen Daten pro Patientin oder Patient vorliegen?
Insgesamt sollten für jede Patientin und jeden Patienten (jede FID) der <strong>Erwachsenenpsychiatrie</strong> Datenzeilen in <strong>5</strong> verschiedenen Dateien vorliegen:
<ul>
<li>Minimaldaten BFS (MB-Datei)</li>
<li>Psychiatrie-Zusatzdaten BFS (MP-Datei)</li>
<li>HoNOS-Assessment (PH-Datei)</li>
<li>BSCL-Assessment (PB-Datei)</li>
<li>Freiheitsbeschränkende Massnahmen (FM-Datei)</li>
</ul>
Insgesamt sollten für jede Patientin und jeden Patienten (jede FID) der <strong>Kinder- und Jugendpsychiatrie</strong> Datenzeilen in <strong>5</strong> verschiedenen Dateien vorliegen:
<ul>
<li>Minimaldaten BFS (MB-Datei)</li>
<li>Psychiatrie-Zusatzdaten BFS (MP-Datei)</li>
<li>HoNOSCA-Assessment (PH-Datei)</li>
<li>HoNOSCA-SR-Assessment (PS-Datei)</li>
<li>Freiheitsbeschränkende Massnahmen (FM-Datei)</li>
</ul> -
Was ist beim Anlegen des MB-Datensatzes (Minimaldaten des BFS) zu beachten?
Um die Verbindung der medizinisch-administrativen Daten des BFS und den zu erhebenden Messdaten des ANQ zu gewährleisten ist die Angabe der eindeutigen Fallidentifikationsnummer (FID) notwendig. Die FID muss in allen zu einem Fall gehörigen Datenzeilen erscheinen, ohne diese Verbindungsvariable können erhobene Daten nicht in die Auswertung einfliessen.
Zusätzlich muss die Verbindung zwischen verschiedenen Aufenthalten einer gleichen Patientin, eines gleichen Patienten in der gleichen Klinik gewährleistet sein. Die Patientenidentifikation erfolgt über die klinikinterne eindeutige Patientenidentifikationsnummer (PID). Die eindeutige PID muss im Minimalen Datenset (MB) des BFS erscheinen (MB Zeile Feld 52). -
Was gilt es bei den Datensätze der Messinstrumente zu beachten?
Pro Messinstrument (Erwachsenenpsychiatrie: HoNOS/BSCL | Kinder- und Jugendpsychiatrie: HoNOSCA/HoNOSCA-SR) und pro Fall müssen jeweils für Ein- und Austritt je eine Zeile mit derselben Fallidentifikationsnummer (FID), aber mit unterschiedlichen Werten für die Variable «Messzeitpunkt» (1= Eintritt; 2= Austritt) ausgefüllt werden.
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Wo finden sich genaue Instruktionen zur Erstellung der Datensätze?
Die Datendefinition der Erwachsenen- sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie enthält alle Vorgaben von der Datenerhebung bis zur Datenübermittlung. Die Dokumente sind im Downloadbereich auf dem ANQ-Webportal ><a href="https://www.anq.ch/de/downloads/?category=3026&deepid=2f083c95a32e7d20981998c13f0f2149" target="_blank" rel="noopener">Erwachsenenpsychiatrie</a> | <a href="https://www.anq.ch/de/downloads/?category=3026&deepid=71200e2aef89c304388175aa5a2d5c7d" target="_blank" rel="noopener">Kinder- und Jugendpsychiatrie</a> zu finden. Des Weiteren stehen Excel-Tabellen zur Unterstützung der Dateneingabe im Downloadbereich bereit.
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In welchem Format ist es möglich Daten zu liefern und welche Trennzeichnen müssen korrekterweise verwendet werden?
Die Dateien müssen in einem gängigen Datenformat geliefert werden. Hier bietet sich ein Export im Text-Format (ASCII) an, der aus nahezu jeder Software möglich ist. Als Dateiformat kann csv, txt oder dat verwendet werden. Die einzelnen Variablen müssen sauber einheitlich getrennt sein. Als Trennzeichen dienen entweder TAB, Semikolon oder Pipes (ASCII-Kode 124: «|»). Das CRLF (ASCII-Kode 13 und 10) wird als Zeilenumbruch verwendet.
Alternativ kann auch die xlsx-Vorlage zur Dateneingabe, für die Abgabe verwendet werden. Diese enthält Erklärungen, Beispiele und Farbformatierungen als praktische Hilfestellungen, um unnötigen Fehlern bei der Datenabgabe aus dem Weg zu gehen. Sie ist im Downloadbereich des ANQ ><a href="https://www.anq.ch/de/downloads/?category=3026&deepid=2f083c95a32e7d20981998c13f0f2149" target="_blank" rel="noopener">Erwachsenenpsychiatrie</a> | <a href="https://www.anq.ch/de/downloads/?category=3026&deepid=71200e2aef89c304388175aa5a2d5c7d" target="_blank" rel="noopener">Kinder- und Jugendpsychiatrie</a> verfügbar. -
Ist es möglich, Daten in eine Excel-Tabelle einzugeben?
Ja, die entsprechende Tabelle-Vorlage kann im Downloadbereich auf dem ANQ-Webportal ><a href="https://www.anq.ch/de/downloads/?category=3026&deepid=2f083c95a32e7d20981998c13f0f2149" target="_blank" rel="noopener">Erwachsenenpsychiatrie</a> | <a href="https://www.anq.ch/de/downloads/?category=3026&deepid=71200e2aef89c304388175aa5a2d5c7d" target="_blank" rel="noopener">Kinder- und Jugendpsychiatrie</a> heruntergeladen werden.
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Wie können die erhobenen Daten übermittelt werden?
Die Daten werden seit der Messperiode 2019 über die Online-Plattform «<a href="https://www.moniq.ch/">moniQ</a>» an w hoch 2 übermittelt. Dafür erhält pro Klinikstandort eine verantwortliche Person einen Link zur Registrierung in <a href="https://www.moniq.ch/">moniQ</a>. Die verantwortliche Person kann sich während dem ganzen Jahr mit ihrer E-Mail-Adresse und dem selbstgewählten Passwort einloggen und Daten hochladen. Ab Frühjahr 2020 sind im Dashboard live Rückmeldungen zur Korrektheit des Datenformates und zur Datenqualität abrufbar. Nach eventuellen Korrekturen kann einfach ein neues Datenset hochgeladen werden. Zuvor hochgeladene Daten werden dabei automatisch überschrieben. In einem zweiten Schritt muss das finale Datenset bis spätestens am 7. März an w hoch 2 übertragen werden (siehe Datenprüfung – Online-Plattform moniQ)
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Welche Daten werden nicht an den ANQ bzw. an das Auswertungsinstitut w hoch 2 übermittelt?
Für eine höhere Sicherheit im Datenschutz sollen dem Auswertungsinstitut w hoch 2 im Minimaldatensatz des BFS (MB-Datei) keine Informationen zum anonymen Verbindungscode noch zum Geburtsdatum übermittelt werden. Diese Informationen müssen aus datenschutzrechtlichen Gründen unbedingt vor dem Versenden der Datensätze gelöscht werden. Die Auswertungen nutzen ausschliesslich die Angaben im Datenfeld «alter_eintritt».
<strong>Hinweis:</strong> Die Felder mit gelöschten Angaben bleiben als leere Datenfelder in der MB-Datei enthalten. -
Was muss beim Vorgehen und der Datenübermittlung für den Kliniktyp Alterspsychiatrie beachtet werden?
Mit dem Messjahr 2023 werden die Daten des neuen Kliniktyps Alterspsychiatrie (AP) zum ersten Mal separat ausgewertet. Institutionen, welche die Kriterien für die AP erfüllen, können eine entsprechende Zuordnung ihres Standorts beim ANQ deklarieren.
Für Institutionen, welche die Kriterien erfüllen, die jedoch sowohl Fälle der AP wie auch Fälle eines anderen Kliniktyps behandeln, wird auf Antrag ein virtueller separater AP-Standort ausgewiesen, auch wenn dieser geografisch und/oder organisatorisch mit dem ursprünglichen Klinikstandort identisch ist.
Die Datenabgabe erfolgt wie für alle Kliniktypen über das Dashboard moniQ. Standorte, welche sowohl Fälle der AP wie auch Fälle eines anderen Kliniktyps behandeln, liefern die Daten für beide Standorte in einem gemeinsamen Datenset, über den moniQ-Account des ursprünglichen Kliniktyps. Es ändert sich also am Vorgehen zur Datenabgabe nichts im Vergleich zu den Vorjahren. Die Zuordnung der Fälle zur Alterspsychiatrie erfolgt dann automatisiert durch das Auswertungsinstitut über die Variable «Behandlungsbereich». Fälle mit Behandlungsbereich «Alterspsychiatrie» werden dem AP-Standort zugeordnet. Bei allen anderen Angaben oder bei fehlenden Informationen zum Behandlungsbereich, wird der Fall dem ursprünglichen Klinikstandort zugeordnet.
Zu beachten ist, dass die AP von der Erhebung der BSCL ausgenommen ist. Für diese Behandlungsfälle müssen daher keine BSCL-Daten geliefert werden. Wichtig ist, dass die Variable «Behandlungsbereich» vollständig ausgefüllt wurde.
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Wann müssen die Daten ans Auswertungsinstitut übermittelt werden?
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MESSINSTRUMENTE
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Weshalb sind nicht alle Messinstrumente auf dem ANQ-Webportal zu finden?
Einige der Messinstrumente zur Messung der Ergebnisqualität im Fachbereich Rehabilitation sind lizenziert. Der ANQ hat mit den Lizenzgebern entsprechende Nutzungsverträge abgeschlossen. Nur Klinken, welche beim ANQ registriert sind, ist es erlaubt die Messinstrumente – ausschliesslich im Rahmen der ANQ-Messungen im Fachbereich Rehabilitation – zu nutzen. Aus Datenschutzgründen werden die Unterlagen den Kliniken direkt zugestellt. Dies betrifft aktuell die Instrumente MacNew Heart, CRQ, HADS und das FIM<sup>®</sup>-Instrument.
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Weshalb sind nicht alle Messinstrumente auf dem ANQ-Webportal zu finden?
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FREMDBEURTEILUNG DER SYMPTOMBELASTUNG | HONOS UND HONOSCA
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In der von CHUV validierten französischen HoNOS-Version gibt es ein 13. Item zu Problemen mit Psychopharmaka. Welche HoNOS-Daten sollen wir erheben und liefern?
Für die ANQ-Erhebungen sind nur die Instrumente zu verwenden, die vom ANQ herausgegeben werden. Sollte das 13. Item in der französischen HoNOS-Version trotzdem erhoben werden, sind die Daten, ohne das 13. Item ans Auswertungsinstitut des ANQ zu übermitteln.
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Ist beim HoNOS-Item 3 «Problematischer Alkoholkonsum oder Drogenkonsum» das ausgeprägte Verlangen respektive die Abhängigkeit von Alkohol oder Drogen mit der Stärke 4 zu codieren, wenn im Beobachtungszeitraum kein Konsum stattgefunden hat, aber starkes Craving (Substanzverlangen) bestand? Ist der Kontrollverlust entscheidend? Oder ist dies unter Item 8 «Andere psychische und verhaltensbezogene Probleme» zu spezifizieren?
Bitte codieren Sie alle psychischen Probleme, die mit dem Konsum von Alkohol oder Drogen zusammenhängen, auf Item 3 «Problematischer Alkoholkonsum oder Drogenkonsum», nicht Item 8 «Andere psychische und verhaltensbezogene Probleme». Der Wert «4» wäre in diesem Fall zu hoch, geben Sie eher «1» oder «2» an, ausser das Craving macht die Patientin, den Patienten absolut unfähig, etwas anderes zu tun.
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Wie codiere ich HoNOS-Item 8 «Andere psychische und verhaltensbezogene Probleme», wenn es kein weiteres psychisches oder verhaltensbezogenes Problem gibt, das noch nicht in den Items 1-7 abgebildet wurde?
In Item 8 «Andere psychische und verhaltensbezogene Probleme» sollen zusätzliche Störungen oder Probleme, die nicht bereits aufgeführt wurden, bewertet werden (immer die stärkste, die vorliegt). Vorhergehende Items mit Item 8 zu kumulieren ist nicht möglich. Daher sollte die Codierung «D» nicht vorgenommen werden, denn eine psychische Anspannung/Belastung liegt bei allen Psychiatrie-Patientinnen und -Patienten vor und beschreibt somit keine weitere Störung.
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Wie verfährt man beim HoNOS-Item 11 «Probleme durch die Wohnbedingungen» im Falle einer Zuverlegung aus dem Gefängnis? Welche Kodierung ist zu wählen?
Item 11 «Probleme durch die Wohnbedingungen» bezieht sich auf die «übliche Unterkunft» einer Patientin, eines Patienten. In der Regel ist dies das Zuhause oder der ständige Wohnsitz. Ein Gefängnis gilt nicht als ständiger Wohnsitz. Falls die Patientin, der Patient keinen eruier- und bewertbaren Wohnsitz vor der Gefängniszeit und nach dem Austritt aus der stationären Psychiatrie hat, ist hier mit «9» für «nicht bekannt/nicht anwendbar» zu raten.
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Wie wird mit Item 13 «Geringe Beteiligung an der Schule» beim HoNOSCA umgegangen, wenn klinikintern kein Schulungsangebot besteht?
Grundsätzlich gilt bei der Fremdbeurteilung, dass immer nur die effektive Leistung geratet wird und keine Annahmen getroffen werden sollen. Wenn also klinikintern kein Schulungsangebot besteht, muss mit einer «9» geratet werden. Bei Patientinnen und Patienten, die länger in der Klinik bleiben und für die eine entsprechende Lösung, «eine Form der Schulung», gefunden wurde, kann zwischen 0-4 geratet werden.
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In der von CHUV validierten französischen HoNOS-Version gibt es ein 13. Item zu Problemen mit Psychopharmaka. Welche HoNOS-Daten sollen wir erheben und liefern?
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SELBSTBEURTEILUNG DER SYMPTOMBELASTUNG | BSCL UND HONOSCA-SR
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In der Print- und Online-Version 2016 des BSCL hat der Hogrefe Verlag die Reihenfolge der Items verändert. Braucht es nun neue Versionen und Lizenzen?
Nein. Diese Änderung betrifft nicht die ANQ-Vorgaben, weil der ANQ die zu nutzenden Versionen an die Kliniken ausgibt und für diese die Lizenzgebühr bezahlt. Die Kliniken benötigen keine weiteren Lizenzen des Hogrefe Verlag. Sollte eine Klinik trotzdem auf eigene Kosten eine Version des Hogrefe Verlags nutzen, muss sie die Reihenfolge der Items bei der Datenabgabe nach der ANQ-Vorlage für die Dateneingabe vornehmen.
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Welche Antwort zählt, wenn eine Patientin, ein Patient bei einem Item zwei Antworten markiert – beispielsweise, wenn sie/er beim Item 1 «Nervosität oder innerem Zittern» mit «1 = ein wenig» und gleichzeitig mit «2 = ziemlich» antwortet?
In diesem Fall zählt keine Antwort, weil nicht bekannt ist, welcher Wert der Patientin, dem Patienten am besten entspricht. Das entsprechende Feld ist leer zu lassen bzw. muss mit «9» «nicht bekannt/nicht anwendbar» geratet werden. Falls das Personal unmittelbar nach dem Ausfüllen des Fragebogens feststellt, dass zwei Werte angekreuzt sind, kann bei der Patientin oder beim Patienten nachgefragt werden.
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Wenn eine Patientin oder ein Patient sich weigert, den BSCL bzw. HoNOSCA-SR bei Eintritt auszufüllen, muss der Erhebungsbogen dann bei Austritt ebenfalls nicht ausgefüllt werden und ist der Dropout Code «8 = anderer Grund > Kein Bogen bei Eintritt ausgefüllt» anzugeben?
Nein, Austrittsmessungen müssen auch für Fälle vorgenommen werden, bei denen keine Eintrittsmessung vorliegt. Die Angaben zur Symptombelastung bei Austritt können wichtige Informationen für die Qualitätsentwicklung enthalten. Es sollte daher einheitliches Vorgehen bei Austritt inkl. Austrittsmessung für alle Behandlungsfälle geben.
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In der Print- und Online-Version 2016 des BSCL hat der Hogrefe Verlag die Reihenfolge der Items verändert. Braucht es nun neue Versionen und Lizenzen?
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FREIHEITSBESCHRÄNKENDE MASSNAHMEN (FM)
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Wie werden Freiheitsbeschränkende Massnahmen definiert? Weshalb und welche Massnahmen erfasst der ANQ?
Unter Freiheitsbeschränkenden Massnahmen in der stationären Betreuung werden alle Massnahmen zusammengefasst, mit denen in die körperliche und geistige Unversehrtheit und in die Bewegungsfreiheit eingegriffen wird, ohne dass dafür eine gültige und erklärte Zustimmung der betroffenen Person vorliegt bzw. ohne dass die Massnahme dem mutmasslichen Willen des kommunikationsunfähigen betroffenen Person entspricht.
Der ANQ erfasst seit der Einführung des Messplans Psychiatrie Freiheitsbeschränkende Massnahmen als Qualitätsmerkmal in der stationären Erwachsenenpsychiatrie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie. Das ANQ-Erfassungsinstrument hat nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sind die zu erhebenden Massnahmen eine Auswahl im Sinne von einer Qualitätsverbesserungsmassnahme.
Gemäss ANQ-Erfassungsinstrument werden Massnahmen zur <u>Einschränkung der Bewegungsfreiheit</u> und zur <u>Behandlung ohne Zustimmung (Zwangsbehandlung)</u>, die auf Bundesgesetzesebene geregelt sind, dokumentiert.
Hingegen werden <u>Disziplinar- und Sicherheitsmassnahmen nicht durch den ANQ erfasst</u>. Dazu gehören beispielsweise Besuchs-, Kommunikations-, Alkohol- oder Rauchverbote. Diese beeinflussen aber auch das von der Bundesverfassung geschützte Recht auf persönliche Freiheit und gehören in diesem Sinne zu den Freiheitsbeschränkenden Massnahmen. Gemäss Gesetz können bewegungseinschränkende Massnahmen nicht als disziplinarische Sanktionen angeordnet werden. Ausnahmen für disziplinarische (erzieherische) Sanktionen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sind möglich, wenn sie durch den Umfang der Erziehungsbefugnis gedeckt sind – Massnahmen wie Isolation oder Fixation gehören aber eher nicht dazu.
Auch ein «indirekter Zwang», der den selbstbestimmten Willen einer Person beeinflusst und somit gemäss der Bundesverfassung die persönliche Freiheit tangiert, wird durch den ANQ nicht erfasst. -
Handelt es sich um eine Isolierung, wenn eine Klinik einen geschützten durch eine verschlossene Tür abgetrennten Bereich hat, der sich aus mehreren Zimmern mit mehreren Betten zusammensetzt?
Aus Sicht des Erfassungsinstruments der Erwachsenen- sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie handelt es sich bei einer solchen Einheit nicht um eine Isolation, weil die Patientin oder der Patient nicht alleine in einem abgeschlossenen Raum behandelt wird, den sie/er nicht verlassen kann. Deshalb muss ein Aufenthalt in einem solchen Bereich nicht als Freiheitsbeschränkende Massnahme erfasst werden.
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Bewegungseinschränkungen im Bett, die mehrere Tage dauern: Ist ein Eintrag am 1. Tag oder täglich ein neuer Eintrag korrekt?
Für jeden Tag ist eine neue Freiheitsbeschränkende Massnahme (Eintrag) zu dokumentieren.
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Welche Daten muss eine Klinik senden, bei der keine Freiheitsbeschränkenden Massnahmen angewandt werden?
Wenn grundsätzlich keine Freiheitsbeschränkenden Massnahmen angewendet werden oder im Berichtszeitraum keine erfolgt sind, muss keine leere FM-Datei geschickt werden. Während des Upload-Prozesses in moniQ werden die Kliniken aufgefordert entweder eine entsprechende Datei hochzuladen oder mittels anklicken eines Auswahlfeldes zu bestätigen, dass im Erhebungszeitraum keine Freiheitsbeschränkenden Massnahmen angewandt wurden.
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Wie müssen «Fixierungen» erfasst werden, aus denen sich Patientinnen und Patienten selbst befreien können (z. B. Klettbandagen oder Wickeltücher) und die für die Anwendung einer weiteren Zwangsmassnahme eingesetzt werden?
Entscheidend für die Erfassung der Zwangsmassnahmen im Erfassungsinstrument des ANQ ist, ob die Massnahmen eingesetzt werden, um eine weitere Behandlung ohne Zustimmung durchzuführen. In einem solchen Fall handelt es sich um Massnahmen «um zu…», das heisst damit eine Zwangsmassnahme wie die Isolation oder Zwangsmedikation angewandt werden kann. In einem solchen Fall ist der Einsatz einer Klettbandage oder eines Wickeltuchs keine eigene zu erfassende Massnahme. Grundsätzlich muss somit beurteilt werden, ob eine Klettbandage oder ein Wickeltuch angebracht wurde, um eine Behandlung ohne Zustimmung durchzuführen, dann wäre die erfolgte temporäre Fixierung durch die Klettbandage, wenn sie weniger als 30 Minuten dauert nicht separat als Massnahme zu erfassen (analog der Fixierung mit anderen Mitteln oder durch Festhalten). Wird die Klettbandage bzw. das Wickeltuch zur kurzfristigen Fixierung zur Beruhigung verwendet (ohne weitere Behandlung und ohne Zustimmung), so ist sie als Freiheitsbeschränkende Massnahme zu erfassen.
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Wie ist eine «mobile» Fixierung (lockere Bewegungseinschränkung) zu codieren?
Diese ist als Fixierung zu betrachten und zu dokumentieren.
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Wie werden Freiheitsbeschränkende Massnahmen definiert? Weshalb und welche Massnahmen erfasst der ANQ?